Hintergrund

Hintergrund zur Reform des Mietrechts Weniger Mietsteigerung, weniger Minderungsrecht

Stand: 13.12.2012 19:38 Uhr

Die Begrenzung von Mietsteigerungen ist nur ein Punkt der Reform des Mietrechts. Der Bundestag beschloss zudem, dass Mieter bei energetischer Gebäudesanierung künftig nur noch eingeschränkt die Miete kürzen dürfen. Zudem wurde die Position der Vermieter bei "Mietnomaden" gestärkt. Ein Überblick.

Die Mietrechtsreform bringt für Vermieter und Mieter einige Änderungen mit sich. Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Maßnahmen sind allerdings höchst umstritten, weil sie nach Ansicht der Opposition nicht weitgehend genug sind. Hier die Maßnahmen im Überblick:

Begrenzung von Mietsteigerungen

Angesichts der vor allem in Großstädten rasant steigenden Mieten sollen den Mieterhöhungen engere Grenzen gesetzt werden. Bislang können Vermieter binnen drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Deckelung soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in Regionen, für die dies vorher vom jeweiligen Bundesland festgelegt wurde - und nicht bei Neuvermietungen. Diesen Vorschlag hat die schwarz-gelbe Koalition quasi in letzter Minute mit in das Mietrechtsänderungsgesetz aufgenommen.

Eingeschränkte Mietminderung bei energetischer Gebäudesanierung

Bei einer energetischen Sanierung darf der Mieter dem Gesetzentwurf zufolge für die Dauer von drei Monaten nicht mehr die Miete mindern. Vielmehr muss er Baulärm und Staub dulden, wenn Heizkessel oder Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Erst nach drei Monaten darf der Mieter eine Mietminderung geltend machen, die bei energetischen Modernisierungen häufig bei etwa zehn bis 20 Prozent liegt. Union und FDP argumentieren, dass Mieter als Ausgleich von sinkenden Nebenkosten profitierten.

Nur wenn eine Wohnung durch die Bauarbeiten zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht erhalten bleiben. Die Regierung will mit der Beschneidung des Minderungsrechts für Vermieter Anreize zur energetischen Gebäudesanierung schaffen.

Erleichterung von Zwangsräumungen

Vermieter sollen wirksamer gegen "Mietnomaden" vorgehen und rascher Zwangsräumungen anleiern können. Zwar ist die Fallzahl eher gering. Aber gerade private Vermieter bringt es in beträchtliche Schwierigkeiten, wenn ausbleibende Mietzahlungen sich auf oft über 10.000 Euro Verlust summieren.

Neuer Kündigungsgrund

Zudem ermöglicht die Novelle nicht nur bei Verzug der Mietzahlung, sondern auch schon beim Zahlungsverzug der Kaution eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das nachtmagazin am 14. Dezember 2012 um 01:04 Uhr.