Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles Höhere Hürden bei Sozialleistungen für EU-Bürger
EU-Bürger in Deutschland sollen erst dann Hartz IV erhalten, wenn sie fünf Jahre ohne staatliche Unterstützung ausgekommen sind: Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles vor. Ihr Ministerium bestätigte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio entsprechende Medienberichte.
In Deutschland lebende EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles hervor. Das Ministerium bestätigte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio entsprechende Medienberichte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass EU-Bürger erst einen Anspruch auf diese Leistungen haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" habe.
Vier Wochen Anspruch auf einmalige Zahlungen
Zuerst hatte die Funke-Mediengruppe über die Pläne berichtet. Den Zeitungen zufolge soll für EU-Bürger, die künftig von Sozialhilfe ausgeschlossen sind, mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt werden. Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhalten sie demnach ein Darlehen für Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.
Nahles hatte Ende 2015 angekündigt, Sozialleistungen für EU-Ausländer einschränken zu wollen. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil schreibt vor, das EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen.