Neuregelung tritt in Kraft
Mutterschutz nach Fehlgeburt ab sofort ausgeweitet
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten.
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