Fragen und Antworten zum NSA-Ausschuss Geheimdienste im Visier des Bundestags
In der NSA-Affäre ist vieles ungeklärt. Jetzt beschäftigt sich ein Untersuchungssausschuss des Bundestages mit den Aktionen der NSA und anderer Geheimdienste. Grüne und Linkspartei wollen auch den Whistleblower Snowden anhören. Hier Fragen und Antworten zum Thema:
Welche Fragen soll der Ausschuss klären?
Drei Fragenkomplexe haben sich die Abgeordneten vorgenommen: Sie wollen erstens prüfen, in welcher Weise und in welchem Umfang ausländische Geheimdienste Daten von Regierung, Unternehmen und Bürgern erfasst und ausgewertet haben. Im Mittelpunkt stehen die Dienste der USA und Großbritanniens, aber auch Kanadas, Australiens und Neuseelands. Zweitens wollen sie klären, ob deutsche Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Lauschaktionen wussten, daran beteiligt waren und Nutzen daraus gezogen haben. Unter anderem geht es darum, ob es einen wechselseitigen Austausch von geheimdienstlichen Informationen gab, die der jeweils andere Dienst nicht selbst erheben durfte. Drittens wollen sie der Frage nachgehen, wie der Datenverkehr künftig besser vor Ausspähung geschützt werden kann.
Die US-Botschaft in Berlin: Von hier aus soll die NSA unter anderem das Handy von Angela Merkel abgehört haben.
Wer sitzt im Ausschuss?
Der Ausschuss wird nur acht Mitglieder haben. Wegen der zum Teil vertraulichen Materie soll der Kreis der Informierten klein gehalten werden. Die Union stellt vier Mitglieder, die SPD zwei, die Opposition aus Grünen und Linkspartei jeweils ein Mitglied. Den Vorsitz übernimmt der Unions-Abgeordnete Clemens Binninger (CDU).
Die Opposition kann auch gegen den Willen der Regierungsfraktionen die Ladung von Zeugen beantragen und Beweisanträge stellen. Die Sitzungen sollen, wenn möglich, öffentlich stattfinden. Wenn es um brisante Themen geht, etwa um geheime Informationen der deutschen Dienste, tagt das Gremium nicht öffentlich.
Welche Möglichkeiten hat der Untersuchungsausschuss?
Der Erfolg des Ausschusses wird mit davon abhängen, inwieweit ausländische Geheimdienste zur Mitarbeit bereit sind. Inländische Zeugen kann der Untersuchungsausschuss so wie ein Gericht zur Vernehmung vorladen und auch Dokumente anfordern.
Bei Ausländern aber kann er eine Vorladung rechtlich nicht durchsetzen. Die US-Regierung hat sich bislang sehr damit zurückgehalten, dem deutschen Wunsch nach Aufklärung nachzukommen. "Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir aus Großbritannien und Amerika möglicherweise weder Zeugen und Akten bekommen", sagte Ausschusschef Binninger. Bislang seien noch keine Akten angefordert worden, dies sei erst möglich, nachdem der Ausschuss offiziell seine Arbeit aufgenommen habe.
Ein weiteres Problem ist, dass die Geheimdienstdokumente des US-Informanten Edward Snowden nicht im Original vorliegen. Der Ausschuss kann sich bislang nur auf Medienberichte stützen.
Wird Edward Snowden vor dem Ausschuss auftreten?
Eine mögliche Vernehmung des früheren US-Geheimdienstlers, der mit seinen Informationen die Affäre ins Rollen brachte, zählt zu den Streitpunkten im Ausschuss. Die Grünen und die Linkspartei wollen ihn vorladen. Ausschusschef Benninger zeigte sich dagegen skeptisch, ob Snowden wirklich neue Informationen liefern kann. Snowdens Vernehmung wäre aufwändig: Entweder müsste die Bundesregierung dem US-Informanten, der in Russland Zuflucht gesucht hat, freies Geleit gewähren. Oder die Fragen müssten schriftlich oder per Videoschaltung nach Moskau gestellt werden. Der CDU-Politiker Patrick Sensburg forderte, Snowden soll dem Gremium umfassende Dokumente zur Verfügung stellen.
Was sagen die Geheimdienste zum Ausschuss?
Die deutschen Geheimdienste erwarten den Ausschuss mit beträchtlicher Sorge. Sie befürchten, dass die Abgeordneten bei der Aufklärungsarbeit zu den amerikanischen und britischen Diensten nicht weiterkommen und sich stattdessen umso intensiver mit der Arbeit der deutschen Dienste befassen. Die Geheimdienste sorgen sich zudem, dass der Ausschuss vertrauliche Dokumente anfordern könnte und dass diese dann an die Öffentlichkeit gelangen.
Was geschieht zunächst?
Der Ausschuss will in den ersten Wochen seiner Arbeit zunächst Sachverständige vorladen, um die komplizierten rechtlichen und technischen Fragen zu klären. Dabei geht es unter anderem um die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Geheimdienste befreundeter Staaten in Deutschland tätig sind. Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, wer die Knotenpunkte für elektronischen Datenverkehr betreibt und wie sie gegen Anzapfen geschützt werden. Danach sollen ab Juni Zeugen geladen werden, um sie zum eigentlichen Untersuchungsauftrag zu befragen. Wann der Ausschuss seine Ergebnisse präsentiert, ist offen. Binniger rechnet damit, dass das Gremium etwa zwei Jahre für die Aufklärung brauchen wird.