Gesetz im Kabinett Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen
Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch für pflegebedürftige Eltern zahlen: Das Kabinett brachte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Die Neuregelung gilt auch für die Angehörigen, die bereits zahlen.
Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht der Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett gebilligt hat.
Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto möglich sein.
Die Neuregelung gilt auch für Angehörige, die zur Zeit schon Pflegekosten zahlen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegenüber tagesschau.de.
Sozialverband: Hilfe für ältere Menschen
Diese Entlastung sei "längst überfällig", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage helfe, erklärte Präsidentin Verena Bentele. "Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden."
Die Kommunen befürchten aber Belastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte den Funke-Zeitungen: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden."
Einkommensgrenze bislang: 38.800 Euro netto für Familien
Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr und bei Familien bei 38.800 Euro netto.
Auch auf Menschen mit Einkommen über 100.000 Euro werden keine übermäßigen Lasten zukommen. Denn das Einkommen des Ehepartners wird nicht mehr mit einberechnet. Zudem werden sie weiterhin hohe Freibeträge geltend machen können, so dass am Ende ihre Belastung im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen dürfte.