Fragen und Antworten Private Pflegevorsorge - wem kommt sie zugute?
Wer eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, soll monatlich fünf Euro Zuschuss vom Staat erhalten. Das beschloss das Bundeskabinett. Was kann eine solche Förderung leisten und welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um in den Genuss der staatlichen Zulage zu kommen?
Was soll die private Pflegevorsorge leisten?
Der Einzelne schließt bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl einen Vertrag über ein Pflege-Tagegeld in bestimmter Höhe ab. Im Pflegefall wird ihm dies ausgezahlt. Dadurch soll die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten gefüllt werden.
Wie teuer wird die private Zusatzversicherung für die Versicherten?
Berechnungen des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) zufolge werden bei Abschluss eines Vertrags mit einem Tagegeld von 50 Euro (1500 Euro im Monat), das in Pflegestufe III zu 100 Prozent, in Stufe II zu 70 und in Stufe I zu 40 Prozent ausgezahlt würde, monatlich für Männer im Alter von 40 Jahren 22,50 Euro fällig, für Frauen 34,70 Euro. 50-jährige Männer zahlen bereits rund 37 Euro, Frauen in dem Alter 57 Euro. Preiswerter wird es, wenn beispielsweise das Tagegeld lediglich bei Pflegestufe III ausgezahlt werden soll. Kritiker gehen jedoch von höheren Beträgen aus.
Wie hoch wird die staatliche Förderung sein?
Bürger, die privat für den Pflegefall vorsorgen, sollen vom Bund eine Zulage von fünf Euro im Monat (60 Euro im Jahr) erhalten. Auf diese Weise soll ein Anreiz zur Eigenvorsorge gegeben werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es müssen zehn Euro im Monat (120 Euro im Jahr) als Mindestbetrag eingesetzt werden. Bedingung ist zudem, dass der Versicherungsvertrag vorsehen muss, dass in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat als Unterstützung fließen. Grundsätzlich sollen alle Bürger - unabhängig vom Einkommen - die staatliche Zulage beantragen können.
Werden auch bereits bestehende Policen gefördert?
Die bestehenden 1,88 Millionen Pflege-Zusatzpolicen sind im Wesentlichen ausgenommen, weil an die Förderung enge Voraussetzungen geknüpft sind, die diese laut Gesundheitsminister Daniel Bahr wohl meistens nicht erfüllen werden. Der ein oder andere Vertrag könne aber durchaus den Kriterien entsprechen. Die Unternehmen müssen laut Bahr prüfen, ob Altverträge gegebenenfalls angepasst werden können.
Wie teuer wird die Förderung für den Bund?
Der Bund stellt 2013 für die Zulagenförderung 100 Millionen Euro zur Verfügung, was für rund 1,6 Millionen Verträge reicht. Laut Bahr handelt es sich hierbei aber nicht um eine Obergrenze. Wenn in 2013 oder den Folgejahren mehr Verträge abgeschlossen werden, muss der Betrag entsprechend erhöht werden.
Gibt es zusätzliche steuerliche Vorteile?
Steuerliche Vorteile soll es anders als beim Vorbild der Riester-Rente nicht geben, da dabei Geringverdiener nicht in den Genuss der Förderung kämen. Allerdings kämen steuerliche Abzugsmöglichkeiten für den Staat billiger, weswegen Finanzminister Wolfgang Schäuble diesen Weg favorisiert hatte.
Dürfen Bewerber wegen gesundheitlicher Bedenken abgelehnt werden?
Die Versicherungsunternehmen sollen keinen Bewerber aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen. Auch dürfen keine Risikoprämien verlangt werden. Zudem dürfen die Verwaltungs- und Abschlusskosten eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Ab wann können die Leistungen bezogen werden?
Es gilt eine Karenzzeit: Erst fünf Jahre nach Beginn der Einzahlung können Leistungen in Anspruch genommen werden. Wie bei einer Risikoabsicherung üblich, gehen die Beträge des Einzelnen an die Versichertengemeinschaft über, wenn der Pflegefall nicht eintritt.
Wann soll die Reform in Kraft treten?
Bundesgesundheitsminister Bahr will die Regelung zur Privatvorsorge noch in das Gesamtpaket zur Pflegereform einarbeiten, das sich in den parlamentarischen Beratungen befindet. Die Verabschiedung im Bundestag ist laut dem FDP-Politiker für die letzte Juniwoche geplant. Die Reform soll 2013 in Kraft treten.
Welche Kritik gibt es?
Der Beschluss der Bundesregierung zur Förderung einer privaten Pflegevorsorge stößt bei Opposition, Sozialverbänden und Krankenkassen auf deutlichen Gegenwind. Sie halten die Reform für unsozial und werfen der schwarz-gelben Regierung Klientelpolitik vor. Vor allem Geringverdiener könnten sich die Versicherung trotz des staatlichen Zuschusses nicht leisten. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, etwa schätzt, dass die monatlichen Tarife je nach Geschlecht und Alter zwischen 40 und 80 Euro betragen müssten, um eine Versorgungslücke von zum Teil mehr als 2000 Euro in Pflegestufe III wirklich schließen zu können.
Quelle: Reuters