Erlaubnis des Innenministeriums Regenbogenflagge nun auch an Bundesgebäuden
Zu bestimmten Anlässen darf künftig die Regenbogenflagge vor Bundesgebäuden gehisst werden. Innenministerin Faeser erteilte eine entsprechende Genehmigung, um die "völlig überkommene bisherige Praxis" abzulösen.
Künftig darf die Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden. Die entsprechende Genehmigung sei erteilt worden, teilte das Bundesinnenministerium mit. Ohne diese Genehmigung habe es in der Vergangenheit häufiger Diskussionen gegeben, so das Ministerium.
"Wir wollen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. "Wir wollen Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erleben müssen. Dafür ist die Regenbogenflagge das weltweit bekannte Symbol."
Anlass für das Setzen der Regenbogenflagge muss laut Ministerium ein konkreter Termin sein wie etwa der "Christopher Street Day" (CSD) oder eine andere örtliche oder regionale Veranstaltung wie eine "Pride Week".
Ausnahmen an allgemeinen Beflaggungstagen
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge in Kombination mit der Bundesflagge berühre die Frage der Verwendung der Staatssymbole, erläuterte das Innenministerium. Die Bundesflagge habe Verfassungsrang. "Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität zwingend erforderlich." Diese Erwägungen seien eingeflossen in die Entscheidung, das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen zu erlauben.
An bestimmten Tagen darf die Flagge demnach nicht gesetzt werden, etwa wenn eine besondere Beflaggung angeordnet worden ist oder an einem sogenannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag. Dazu gehören der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie Tage von Bundestags- oder Europawahlen.
Regenbogenflagge als Zeichen der Tolerenz
Der "Christopher Street Day" (CSD) ist ein Fest-, Gedenk- und Demonstrationstag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-Personen. An diesem Tag wird für die Rechte dieser Gruppen sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung demonstriert. Der Tag erinnert an den ersten bekannt gewordenen Aufstand von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten gegen die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street am 28. Juni 1969.
Die Regenbogenflagge steht für Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgender. Das Verbot, diese an Bundesgebäuden zu hissen, nannte Faeser eine "völlig überkommene bisherige Praxis". Sie erklärte: "Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen."