Baden-Württemberg Aserbaidschan-Affäre: Prozessstart gegen früheren Karlsruher Abgeordneten Axel E. Fischer
Am Donnerstag hat in München der Prozess gegen den früheren Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer begonnen. Ihm wird in der "Aserbaidschan-Affäre" Bestechlichkeit vorgeworfen.
Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land, Axel E. Fischer, soll Entscheidungen des Europarats im Sinne von Aserbaidschan beeinflusst haben. Ihm wird vorgeworfen, dafür mehr als 20.000 Euro bekommen zu haben.
Dafür muss sich Fischer seit Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Neben Fischer ist auch der ehemalige CSU-Abgeordnete Eduard Lintner angeklagt.
Vorwurf gegen Fischer: Bargeld für Einflussnahme im Europarat
Laut Anklage sollen Vertreter von Aserbaidschan seit dem Eintritt des Landes in den Europarat im Jahr 2001 wiederholt versucht haben, Entscheidungen des Gremiums zu beeinflussen. Fischer habe 2011 angeboten, als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gegen Barzahlung für die Interessen des Landes zu arbeiten, so die Generalstaatsanwaltschaft in München.
Neben seinem Abstimmverhalten habe er positive Redebeiträge und die frühzeitige Übermittlung geheimer Dokumente in Aussicht gestellt, heißt es in der Anklage weiter. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft sei unverändert zugelassen worden, so ein Sprecher des Oberlandesgerichts München vor dem ersten Verhandlungstag.
Der CDU-Politiker Axel E. Fischer muss sich seit Donnerstag vor Gericht verantworten
Fischer weist Vorwürfe weiterhin zurück
Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. In einer nach Erhebung der Anklage vor einem Jahr veröffentlichten Erklärung wies Fischer die Vorwürfe bereits vehement zurück. Sie dienten einzig und allein der Vorverurteilung. In der Erklärung schrieb Fischer von sehr schwachen, nicht haltbaren und nicht sauber ermittelten Scheinindizien.
Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt [im Europarat] für oder gegen ein Land eingesetzt. Axel E. Fischer in einer Erklärung am 4. Februar 2024
Verteidiger setzt auf Freispruch und kritisiert Anklage
Fischers Verteidiger Heiko Hofstätter erklärte vor dem Prozessauftakt gegenüber dem SWR, er gehe von einem Freispruch aus. Hofstätter kritisierte die Anklage gegen seinen Mandanten und sprach von pauschalen Vorwürfen.
Es hat sich früh gezeigt, dass es bei weitem keine ausreichende Basis für eine Verurteilung gibt. Heiko Hofstätter, Verteidiger von Axel E. Fischer
Die Verteidigung wollte zu Beginn des Prozesses nach Verlesung der Anklageschrift ein sogenanntes Opening Statement, also eine Gegenrede, halten. Es sei zunächst nicht vorgesehen, dass sich Fischer im Prozess selbst zur Sache äußere, sagte der Anwalt.
Die Aserbaidschan-Affäre war im Jahr 2024 auch Grundlage eines Spielfilms in der ARD:
Neben Fischer zwei weitere Abgeordnete im Visier
Fischer war Mitglied der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und dort zwischen 2016 und 2018 Fraktionschef der Europäischen Volkspartei (EVP). Neben Fischer ist auch der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner aus Unterfranken angeklagt. Er soll als Lobbyist für Aserbaidschan gearbeitet und über Briefkastenfirmen Millionen erhalten haben.
Auch gegen die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz wurde in diesem Zusammenhang ermittelt. Sie soll zwischen 2014 und 2017 Bestechungsgeld in Höhe von 149.900 Euro bekommen haben. Strenz starb im März 2021 auf einem Flug von Kuba nach Deutschland.
Aserbaidschan-Affäre: umfangreiche Ermittlungen in 15 Ländern
Im Rahmen der Ermittlungen in der Aserbaidschan-Affäre wurden laut Staatsanwaltschaft 20 Wohnungen und Büros durchsucht, darunter auch Abgeordnetenbüros im Deutschen Bundestag. Das Bundeskriminalamt wertete Schriftstücke und Speicherdaten im großen Umfang aus.
Es seien 15 europäische Ermittlungsanordnungen oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden, zum Beispiel nach Zypern, Liechtenstein, Belgien, Estland, Lettland und Aserbaidschan sowie in die Schweiz und in die Türkei, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsakten umfassen 46 Ordner, die Anklageschrift 160 Seiten.
Für die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München sind 30 Tage angesetzt. Der Prozess soll am 25. April zu Ende gehen.
Sendung am Do., 16.1.2025 6:30 Uhr, SWR4 BW Studio Karlsruhe