Ein Journalist betrachtet auf der IFA in Berlin in den Messehallen unter dem Funkturm Fernsehgeräte. Die Änderungen 2024 beim Kabelfernsehen in Deutschland sind vor allem für Mieter interessant.

Baden-Württemberg Das ändert sich beim Kabelfernsehen ab Mitte 2024

Stand: 24.06.2024 10:33 Uhr

Wer in Deutschland zur Miete in einem Mehrparteienhaus wohnt, zahlt oft für Kabelfernsehen bei den Nebenkosten mit. Dieses Nebenkostenprivileg fällt ab Mitte 2024 weg. Und jetzt?

Bislang kann der Vermieter oder die Vermieterin in größeren Wohneinheiten die Kosten für das Kabelfernsehen auf alle Mietparteien umlegen, egal ob der Kabelanschluss genutzt wurde oder nicht. Das Gesetz zur Abschaffung dieses sogenannten Nebenkostenprivilegs ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft.

Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. Betroffen sind mehr als 12 Millionen Haushalte in Deutschland, die künftig selbstbestimmt ihren TV-Empfangsweg wählen können.

Derzeit wird kräftig Werbung gemacht für den Kabelanschluss, aber auch von den Kabel-Konkurrenten. Kabelgesellschaften schicken "Drückerkolonnen", sogenannte Medienberater los, die die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen überreden sollen, die Verbraucherzentralen warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen.

Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet. Wer will, kann es weiter nutzen, muss dann aber mit einem Anbieter (meist Vodafone) einen eigenen Vertrag abschließen, der zwischen 7 und 13 Euro kosten wird. Vodafone nennt den Tarif "TV Connect" und hat hier eine Webseite, auf der man die Verfügbarkeit überprüfen kann.

Historisch gewachsene Versorgung mit Kabelfernsehen

Als Mitte der 1980er Jahre das Kabelfernsehen eingeführt wurde, wollte man es für die Nutzenden schnell und unkompliziert machen, einen Anschluss zu bekommen. Deshalb wurde damals ein Gesetz geschaffen, das es dem Vermieter ermöglichte, einen Sammelvertrag für die Mieterschaft abzuschließen und über die Nebenkosten abzurechnen. Bis heute hat sich aber die Fernsehnutzung mit Alternativen wie Streaming und Internet stark verändert. Die Zahl der Nutzenden beim Kabelfernsehen ist in den vergangenen Jahren gesunken. Diese "Zwangsversorgung" mit Kabelfernsehen gilt heute nicht mehr als zeitgemäß, daher wurde das Gesetz geändert.

Was Mieter mit Kabelfernsehen jetzt tun sollten

Als betroffener Mieter muss man tätig werden:

  • Wenn der Eigentümer oder Vermieter noch nicht auf die Mietparteien zugekommen ist, ist es zu empfehlen, diesen selbst zu kontaktieren.
  • Generell ist es möglich, dass es künftig weiter einen Sammelvertrag in der Hausgemeinschaft gibt, den man mit anderen Mietern zusammen nutzt. Der Vermieter kann das ermöglichen. Übrigens: Als Mieter kann man selbst den bisherigen Sammelvertrag nicht kündigen, da der Vertragspartner der Vermieter ist.

Egal wie sich die Eigentümergemeinschaft entschließt, über die Nebenkosten darf ein Fernsehvertrag nicht mehr abgerechnet werden. Der Zwang ist vorbei, jede Mieteinheit kann frei wählen, wie Fernsehen empfangen wird.

Alternativen in Deutschland zum Kabelfernsehen und die Kosten

Satelliten-TV: Voraussetzung ist eine Satellitenschüssel mit freiem Blick zum Himmel Richtung Süden. Hunderte Programme in HD, die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender werden in HD kostenfrei übertragen, Privatsender in SD kostenfrei, in HD über die Plattform HD+ ab 6 Euro/Monat.

DVB-T2 HD (Antennenfernsehen): Zimmerantenne oder Dachantenne reicht an vielen Orten aus, öffentlich-rechtliche Sender in HD kostenfrei, Privatsender (in HD) kosten beim Anbieter freenet TV ab rund 8 Euro/Monat.

IPTV (Internet-TV): Notwendig ist ein schneller Internet-Anschluss, ab DSL50 oder vergleichbaren Geschwindigkeiten, dazu entweder ein modernes TV-Gerät, ein separater Receiver oder Stick einmalig ab ca. 30 Euro. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, wie die ARD-Mediathek sind kostenlos und werbefrei, für Streaming-Dienste, wie zum Beispiel Amazon Prime, Netflix, Disney+, Apple TV+ ist meist ein kostenpflichtiges Abo erforderlich.

Internet und Telefon über Kabelanschluss weiter möglich

Wer Internet und Telefonie über seinen Kabelanschluss nutzt, kann das weiter tun, ohne gleichzeitig einen Vertrag über das Kabelfernsehen abzuschließen.

Natürlich ist weiterhin die Variante möglich Fernsehen über Kabel, Telefonie und Internet über einen anderen Anbieter. In der Wohnung wird dann eine entsprechende Dose installiert, die nur die gebuchte Leistung ermöglicht.

Weitere Infos auch bei der Tagesschau:

Sendung am Di., 23.4.2024 2:25 Uhr, Kaffee oder Tee, SWR