Ob bei Photovoltaik, Cannabis oder Bafög - auch im August 2024 treten viele neue Regelungen und Gesetzesänderungen in Kraft. Das wird wichtig im August in BW und RLP:

Baden-Württemberg Das wird wichtig im August 2024 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Stand: 29.07.2024 09:05 Uhr

Was ändert sich im August für die Menschen im Südwesten? Was wird wichtig? Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütung sinkt

Wenn Sie sich jetzt eine Photovoltaikanlage zulegen und den produzierten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Sie etwas weniger Geld als zuvor. Hintergrund ist, dass die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent sinkt. Anlagen bis 10 kWp (Kilowatt-Peak) zum Beispiel, die ab 1. August in Betrieb genommen werden, erhalten nun eine Vergütung von 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt, wenn der Strom teilweise ins Netz eingespeist wird. Zuvor (bis Ende Juli) gab es dafür noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Sie Ihren gesamten Strom einspeisen, bekommen Sie nun 12,73 Cent pro Kilowattstunde (zuvor 12,87 Cent pro Kilowattstunde). In sechs Monaten folgt dann erneut eine Senkung der Einspeisevergütung.

Generell gilt: Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Leistung der Anlage und ihrem Startdatum ab. Nachdem Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben, bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich - also, Menschen, die bereits eine Anlage haben, sind von der Änderung nicht betroffen.

Postzustellung: Briefe dürfen länger unterwegs sein

Ab August müssen Sie sich auf eine längere Wartezeit bei der Zustellung von Briefen einstellen. Briefe dürfen nun in der Regel, statt bis zu zwei, drei Werktage unterwegs sein. Zudem dürfen künftig mehr Dienstleister als bisher Pakete zustellen. Voraussetzung ist, dass diese sich an die strengen Regelungen für Arbeitsbedingungen halten.

Eintragung des Geschlechts: Änderung kann beantragt werden

Wenn Sie ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern und dies im Pass eintragen lassen wollen, können Sie das ab 1. August beantragen - drei Monate bevor das dazugehörige neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt. Dieses löst im November das Transsexuellengesetz von 1980 ab. Volljährige Menschen sollen damit ihr Geschlecht (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihren Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Die Änderung muss generell drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. 

BAföG-Erhöhung: Mehr Geld für Studierende

Ab dem 1. August steigt der Grundbedarf für BAföG-Berechtigte um 5 Prozent - und zwar von 452 Euro auf 475 Euro monatlich. Auch der Einkommensfreibetrag der Eltern oder des Partners steigt um 5,25 Prozent. Studentinnen und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bekommen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete. Wegen der steigenden Mietkosten in vielen Städten soll damit die Wohnsituation der Studierenden verbessert werden. Zudem sollen die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge angepasst werden.

Cannabis am Steuer: Jetzt klare Grenze für THC im Blutserum

Ab wann Sie sich nach Cannabiskonsum noch hinters Steuer setzen dürfen, dafür gibt ab August nun klare Werte. Laut Straßenverkehrsgesetz liegt die Grenze bei einem Wert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum. Wenn Sie diesen Wert überschreiten, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer generell untersagt.

Ausbildungsvergütung: Mehr Geld für Maler- und Lackierer-Azubis

Wenn Sie Auszubildende oder Auszubildender im Maler- und Lackiererhandwerk sind, bekommen Sie ab 1. August mehr Geld. Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Sie 800 Euro (vorher 770 Euro). Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 885 Euro (vorher 850 Euro) und im dritten Ausbildungsjahr 1.050 Euro (vorher 1.015 Euro).

Außerbetrieblich: Ausbildungsgarantie für junge Menschen

Wer keinen Ausbildungsplatz bekommt, trotz mehrfacher Bewerbungen und Bemühungen, soll ab August trotzdem eine Perspektive erhalten - und zwar mit einer Ausbildungsgarantie. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen in solchen Fällen den Betreffenden eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Zum Beispiel, wenn junge Leuten in Regionen mit zu wenigen Ausbildungsplätzen leben. Bisher konnten nur Menschen eine außerbetriebliche Ausbildung machen, die sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt waren.

Eine außerbetriebliche Ausbildung findet nicht im Betrieb, sondern bei einem Bildungsträger statt. Im Gegensatz zur betrieblichen Ausbildung wird die außerbetriebliche überwiegend öffentlich finanziert.

Bezahldienst PayPal: Umstellung beim Login

Der Bezahldienst PayPal führt ab August Änderungen bezüglich der Anmeldung ein. So sollen Sicherheitsoptionen vereinheitlicht werden. Bisher konnten Nutzerinnen und Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung über Authenticator-Apps und Passkeys nutzen. Nun sollen auch die PayPal-App sowie WhatsApp als Authentifizierung genutzt werden können. Zusätzlich sollen mobile Endgeräte wie Smartphones, Laptops und PC's als vertrauenswürdig gekennzeichnet werden können, um das Login-Passwort zu speichern. So ist nicht bei jeder Anmeldung eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig.

Hunde dürfen nicht mehr mit: Änderungen beim Flug in die USA

Wenn Sie in die USA fliegen und ihren Hund mitnehmen wollen, ist das jetzt erst einmal nicht mehr möglich. Das Flugverbot gilt für Hunde in Passagiermaschinen, die als Handgepäck in der Kabine oder als Übergepäck im Frachtraum der Maschine mitreisen würden. Hintergrund sind die neuen Vorgaben der US-Behörden wegen übertragbarer Krankheiten wie Tollwut etc. Allerdings, so einige Airlines, könnten Hunde in Luftfrachtmaschinen in die USA geflogen werden. Menschen, die einen Assistenzhund brauchen, sollten sich bei der entsprechenden Fluglinie informieren, welche Möglichkeiten es gibt.

Sommerferien: In RLP enden im August die Ferien

Für die rund 430.000 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz gehen am 23. August die Sommerferien zu Ende. Danach beginnt wieder der Unterricht. Hessen und das Saarland haben die selben Ferienzeiten. In Baden-Württemberg dauern die Sommerferien noch an - und zwar bis zum 7. September.