Eine Frau gießt im Sommer einen Baum mit einer Gießkanne. Der Boden ist trocken und das Gras gelb.

Baden-Württemberg Drohende Trockenheit: Erste Wasserentnahme-Verbote im Kreis Waldshut

Stand: 12.08.2024 12:18 Uhr

Weil die Pegel unter kritische Marken gesunken sind, hat der Kreis Waldshut erste Verbote für Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen ausgesprochen. Weitere Verbote könnten folgen.

In den Gemeinden Dettighofen, Hohentengen, Jestetten, Lottstetten, Klettgau und Küssaberg (alle Kreis Waldshut) müssen seit Sonntag Pumpen, mit denen Gärten, Äcker und Grünanlagen bewässert werden, abgestellt werden. Das hat das Landratsamt Waldshut mitgeteilt. Auch der Großraum St. Blasien ist inzwischen betroffen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen. Ausnahme bilden lediglich die Wasserentnahmen aus dem Rhein und an speziell dafür genehmigten Entnahmestellen.

Erste Referenz-Pegel von Bächen und Flüssen unterschritten

Das Wasserentnahme-Verbot tritt in Kraft, wenn an Referenzpegeln eine kritische Marke unterschritten wird. Beim Kotbach bei Lauchringen war das bereits am Sonntag der Fall, bei der Alb in St. Blasien in der vergangenen Nacht; bei der Wutach wird es in Kürze erwartet. Wenn alle drei Pegel unterschritten sind, wird ein kreisweites Verbot ausgesprochen. Damit werde in den nächsten Tagen gerechnet, so das Landratsamt Waldshut.

Trotz vieler Niederschläge hat sich der Grundwasserspiegel nicht erholt

Nach Angaben des Landratsamtes haben die Niederschläge im ersten Halbjahr nicht ausgereicht, um die Trockenheit der letzten Jahrzehnte auszugleichen. Seit 20 Jahren habe sich das Grundwasser nicht mehr erholen können, so die Behörde. Die letzte Ausnahme sei das Jahr 2013 gewesen.  

Die letzten beiden Jahrzehnte zeigen eindrücklich, dass die klimatischen Bedingungen sich verändert haben. Tina Schlick, Erste Landesbeamtin Kreis Waldshut

Ziel ist die Sicherung des Trinkwassers

Die zunehmende Trockenheit macht sich zuerst in den vielen kleinen oberirdischen Gewässern bemerkbar. Doch in der Folge wirkt sich das auch auf das Grundwasser aus. Grundwasser und Oberflächenwasser stehen in einer engen Wechselbeziehung und müssen im Zusammenhang gesehen werden, so das Landratsamt. Das Amt wirbt bei den Betroffenen um Verständnis: Das Verbot sei nicht nur ein Schutz für die Gewässer, es gehe auch darum, die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen.

Foto: Petra Jehle

Renaturierung der Wutach

Landesweit erste Warnstufen in Gewässern erreicht

Die Pegelwerte im ganzen Land können über die Hochwasserzentrale (HVZ) des Landes abgerufen werden. Auch in anderen Landesteilen sind die Pegelstände von Flüssen und Bächen bereits deutlich zurück gegangen. Das Land hat eine neue Informationsseite dafür eingerichtet. Auf der Seite des Niedrigwasserinformationszentrums (NIZ) können die aktuellen Pegelstände und Warnstufen eingesehen werden.