Baden-Württemberg Ein Jahr Haft auf Bewährung für Ex-Soldat nach SEK-Einsatz in Unterkirnach

Stand: 21.08.2024 15:35 Uhr

Er hatte gedroht sein Haus in die Luft zu sprengen. Vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wurde der Ex-Soldaten nun zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Ein 63-Jähriger Mann aus Unterkirnach (Schwarzwald-Baar-Kreis) wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Bundeswehrsoldat hatte im Januar einen großen SEK-Einsatz ausgelöst. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat den Mann nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Eine Ergänzung noch: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und Störung des öffentlichen Friedens verurteilt. Neben der Haft auf Bewährung muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich einer ambulanten psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Eskalation nach versuchter Zwangsräumung

Im Januar 2024 verschanzte sich der Mann nach einer versuchten Zwangsräumung in seinem Haus. Er drohte, das Haus in die Luft zu jagen. Die Polizei reagierte mit einem Großaufgebot, auch das SEK war mit einem Panzerwagen und Spezialausrüstung vor Ort. Mehr als zehn Stunden dauerte der Einsatz, so lange wurde mit dem Mann verhandelt, am Ende ergab er sich.

SEK findet Waffen, Munition und Sprengzubehör im Haus

Nachdem der Mann aufgegeben hatte fanden Kriminalbeamte in seinem Haus mehrere Kurz- und Langwaffen, rund 10.000 Schuss Munition und Rauchgranaten. Dazu ein Übungsgeschoss einer Fliegerabwehrkanone und Sprengzubehör. Auf den Ex-Soldaten, der Mitglied in einem Schützenverein gewesen sein soll, waren mehrere Kurz- und Langwaffen angemeldet, auch war er im Besitz einer Sprengstofferlaubnis.

Mann muss sich in psychiatrische Behandlung begeben

Im Prozess räumte der Mann die Vorwürfe gegen ihn ein. Er begründete sein damaliges Verhalten mit seinem verschlechterten Gesundheitszustand. Außerdem hätten sich seine Lebensumstände geändert, er sei für die Pflege seiner Eltern verantwortlich gewesen. Professionelle Hilfe in Form einer psychiatrischen Behandlung hatte er sich aber nicht geholt.
Bei der Festnahme im Januar stand der 63-Jährige zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Medikamenten. Der Mann habe in einer Extremsituation gehandelt, so der Staatsanwalt, vom Angeklagten gehe für die Zukunft keine Gefahr aus. Teil des Urteils ist aber auch die Auflage, sich psychiatrisch behandeln zu lassen.

Sendung am Mi., 21.8.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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