Baden-Württemberg Einfachere Regeln für Fastnachtsumzüge in BW
Faschingsveranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden sollen mit weniger Aufwand genehmigt werden. Dadurch soll das Brauchtum in BW gefördert werden.
Auch wenn die Fastnacht erst im Januar startet, hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg schon jetzt vereinfachte Regeln für kleine Fastnachtsumzüge beschlossen. Dazu hat das Ministerium mit den kommunalen Landesverbänden einen Leitfaden erstellt. Demnach sollen Faschingsveranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden einfacher genehmigt werden.
Mehrjährige Genehmigungen für Umzüge in BW
Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen kleine Fastnachtsveranstaltungen mehrjährige Genehmigungen bekommen, sodass die Veranstalter nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen müssen. Außerdem seien die Vereine bei Umzügen mit weniger als 500 Teilnehmenden von den Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit. Ziel sei es, die Fastnachtstradition zu fördern und die Planung für die Vereine zu erleichtern, sagte Verkehrs-Staatssekretärin Elke Zimmer (Grüne).
Eine positive Reaktion gab es von der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte. Deren Präsident Roland Wehrle bezeichnete die Regelungen gegenüber dem SWR als einen wichtigen Schritt, um Fastnachtsvereine von Bürokratie zu entlasten.
Sendung am Mi., 30.10.2024 14:00 Uhr, SWR1 BW Nachrichten