Gleisbett (Symbolbild)

Baden-Württemberg Ermittlungen gegen Mutter nach Zugunfall – droht ihr eine Strafe?

Stand: 21.08.2024 16:56 Uhr

Die Bundespolizei ermittelt jetzt gegen eine 24-Jährige, die mit ihrem Sohn bei Obersulm über die Gleise lief. Dabei wurde sie von einem Zug erfasst.

Am Bahnhof Obersulm-Affaltrach (Kreis Heilbronn) konnte eine Frau am vergangenen Freitag ihren vierjährigen Sohn gerade noch rechtzeitig vor einem vorbeifahrenden Zug von den Gleisen retten, sie selbst wurde jedoch erfasst und schwer verletzt. Laut Polizei wollte sie mit ihrem Sohn den Weg auf einen anderen Bahnsteig abkürzen und hatte dabei offenbar eine ankommende Regionalbahn übersehen. Der Fahrer musste eine Schnellbremsung einleiten. Jetzt ermittelt die Bundespolizei gegen die junge Frau. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat.

Gefahr für die Bahn und Fahrgäste

Grundsätzlich geht die Polizei bei so einem Unfall mit Schnellbremsung (eine Bremsung mit maximaler Bremskraft) eines Zuges meist von einem Anfangsverdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aus, erklärt ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Stuttgart gegenüber dem SWR. Denn die Frau könnte durch ihr Handeln andere Menschen, beispielsweise Fahrgäste und Personal, gefährdet haben.

Über eine mögliche Bestrafung muss jedoch ein Gericht entscheiden. Das Gesetz sieht für gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) auch harte Strafen vor. Je nach Fall drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Hohe Strafe möglich

Bei einem gefährlichen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr geht es um den Paragraphen 315 Strafgesetzbuch. Dabei gibt es einen großen Strafbarkeitsrahmen. Wer beispielsweise die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Fahrgäste kommen mit dem Schrecken davon

Für die Fahrgäste in der betroffenen Regionalbahn dürfte die Schnellbremsung in Obersulm-Affaltrach sehr überraschend gekommen sein. Laut Bundespolizei am Freitag wurde in der Bahn niemand verletzt. Bei ähnlich abrupten Stopps werden immer wieder Menschen verletzt, weil sie stürzen, sich den Kopf stoßen oder Ähnliches. Deshalb wurden auch bei der Schnellbremsung am Bahnhof in Affaltrach alle Fahrgäste in der Bahn befragt. Anschließend wurden sie mit Bussen nach Öhringen (Hohenlohekreis) gefahren.

Überqueren von Gleisen ist eine Ordnungswidrigkeit

Auch wer beim illegalen Überqueren der Gleise niemanden gefährdet, kann zur Kasse gebeten werden. Wer den Bahnübergang nicht nutzt und quer über die Gleise geht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür werden meist geringe Geldstrafen verhängt. Voraussetzung ist, dass die Täterinnen und Täter überhaupt ermittelt werden können. Die Bundespolizei versucht, diese Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln, vor allem auch um die Beteiligten aufzuklären, so ein Sprecher der Bundespolizei. Denn die Gefahr von herannahenden Zügen werde immer wieder unterschätzt und sei lebensgefährlich.

Manchmal melden beispielsweise Lokführer Menschen, die regelmäßig Bahngleise überqueren. Dann wird die Bundespolizei aktiv, stellt die Ordnungswidrigkeit fest und klärt auf.

Menschen gehen fahrlässig auf Gleise

Immer wieder bringen Menschen sich absichtlich selbst in Gefahr, wenn zum Beispiel Selfies auf Gleisen gemacht oder Flaschen gesammelt werden, so die Bundespolizei. Das ist beides auf einer befahrenen Strecke lebensgefährlich, warnt die Bundespolizei. Vorbeikommende Züge sind oft nicht hörbar oder sehr spät, wenn sie gegen den Wind fast lautlos heran.

Bundespolizei will aufklären

Aufenthalte im Gleisbereich sind lebensgefährlich. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

Sendung am Di., 20.8.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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