Gefängnis Bruchsal

Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Geflüchteter Mörder aus JVA Bruchsal wieder in Gefängnis in BW

Stand: 05.09.2024 09:53 Uhr

Ein Mörder, der nach seinem Ausbruch monatelang verschwunden war, wurde vor einem Monat in der Republik Moldau gefasst - nun ist er wieder in einem Gefängnis in Baden-Württemberg.

Rund zehn Monate nach seiner Flucht bei einem bewachten Ausgang sitzt ein verurteilter Mörder wieder in einem Gefängnis in Baden-Württemberg hinter Gittern. Das teilte das Justizministerium in Stuttgart am Mittwochabend mit. Der genaue Ort der Unterbringung des 44-Jährigen wurde nicht genannt. Es handele sich aber nicht um die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal (Kreis Karlsruhe), wo er bis Ende Oktober vergangenen Jahres einsaß, hieß es. 

Verurteilter Mörder während eines bewachten Ausgangs geflohen

Während seiner Haftstrafe in der JVA durfte der Mann die Anstalt für eine bestimmte Tageszeit unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten verlassen. Während einer dieser sogenannten Ausführungen war der Häftling an einem Baggersee im Kreis Germersheim in Rheinland-Pfalz in ein angrenzendes Waldgebiet geflüchtet. Seine elektronische Fußfessel wurde kurze Zeit später im Stadtgebiet von Germersheim gefunden. Im Juli wurde gegen zwei JVA-Beamte eine Geldstrafe verhängt: Laut Justizministerium hätten sie gegen ihre Pflicht zur ständigen und unmittelbaren Beaufsichtigung von Gefangenen verstoßen. Die Beamte blieben aber weiterhin bei der JVA Bruchsal beschäftigt.

Besondere Sicherungsmaßnahmen, anderes Gefängnis

Der Gefangene wurde nun in einer anderen Anstalt untergebracht, weil er "seine Kenntnisse über die Rahmenbedingungen der vorangegangenen Unterbringung und die dortigen Abläufe nicht zu weiterem Fehlverhalten ausnutzen können" soll, so die Ministerin. Er unterliege besonderen Sicherungsmaßnahmen. Nur zwingende Aus- und Vorführungen, etwa zum Arzt, seien erlaubt. Sie würden von der besonders geschulten und ausgerüsteten Sicherheitsgruppe Justizvollzug durchgeführt.

Warum ist ein Haftausbruch nicht strafbar?

In Deutschland gibt es keinen Straftatbestand für die "gewaltlose Selbstbefreiung". Das bedeutet, dass es an sich nicht verboten ist, aus der Haft zu fliehen. Begründet wird das mit dem Respekt vor dem menschlichen Freiheitsdrang. Hierzu sagte der Bundesgerichtshof schon vor vielen Jahren: "Die Straflosigkeit der Selbstbefreiung des Gefangenen nach geltendem Recht [...] beruht darauf, dass das Gesetz aus humanen Beweggründen dem Freiheitsdrang eines Menschen glaubte Rücksicht schenken zu sollen." Prinzipiell heißt das: Das Streben nach Freiheit gehört zur Natur des Menschen und soll deshalb nicht bestraft werden. Allerdings werden Straftaten, die Gefangene häufig bei ihrer Flucht begehen, geahndet. Das können zum Beispiel Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein. Die Straffreiheit gilt wohlgemerkt nur für die Selbstbefreiung, wer andere befreit kann sich durchaus strafbar machen.

Nach neunmonatiger Flucht: Polizei schnappt Häftling in Moldau

Der 44-Jährige war neun Monate auf der Flucht, bis er den Ermittlerinnen und Ermittlern Ende Juli nach intensiver Fahndung in der südosteuropäischen Republik Moldau ins Netz ging. Es handelte sich damals um eine koordinierte Aktion in der Hauptstadt Chișinău. Das Justizministerium teilte mit, die Kosten für die Rückführung des Mannes nach Deutschland würden ihm in Rechnung gestellt.

Der Mann muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, auch die besondere Schwere der Schuld war beim Prozess 2012 vom Landgericht Karlsruhe festgestellt worden. Er hatte einen anderen Menschen erwürgt. Der verurteilte Straftäter hatte sich bei seinem Ausgang laut Behörden mit seiner Frau und seinen Kindern getroffen. Es war bereits die achte Ausführung des Deutsch-Kasachen in Begleitung gewesen.

Sendung am Do., 5.9.2024 6:30 Uhr, SWR1 BW Nachrichten

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