Baden-Württemberg Illerkirchberg gedenkt der Opfer des Messerangriffs
Die Gemeinde Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis gedenkt am Donnerstag der Opfer des Messerangriffs vom 5. Dezember 2022. Der "unbedingte Wille zum Frieden" steht dabei im Fokus.
Am Donnerstag jährt sich der Messerangriff von Illerkirchberg zum zweiten Mal. In der Gemeinde gebe es immer noch Schmerz und Trauer, sagte Illerkirchbergs Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) dem SWR. Es gebe jedoch auch den unbedingten Willen zum Frieden. Daher habe man in diesem Jahr diesen Friedenswunsch in den Fokus des gemeinsamen Gedenkens gestellt.
Der 5. Dezember 2022 brachte unfassbares Leid in die Gemeinde, so Bürgermeister Häussler. Damals griff ein später verurteilter Mann, ein Geflüchteter aus Eritrea, zwei Mädchen auf dem Schulweg an. Eine 14-jährige Schülerin wurde getötet. Ihre 13-jährige Freundin wurde schwer verletzt. Der Täter wurde kurze Zeit später gefasst. Im Sommer 2023 wurde er verurteilt.
Im Juni 2024 hat die Gemeinde den "Illerkirchberger Friedensweg" eingerichtet. Er beginnt am Tatort und führt bis auf den Schlossberg. Er soll wachsen und einmal die gesamte Gemeinde umschließen. Am Weg sind Tafeln aufgestellt, mit Zitaten und Gedanken zum Frieden, die zum Nachdenken anregen sollen. Den Anfang macht ein Zitat aus einem Brief der Eltern des getöteten Mädchens. "Was uns bleibt, ist die tiefe Sehnsucht nach Frieden in unserer Heimat und Gemeinde."
Was uns bleibt, ist die tiefe Sehnsucht nach Frieden in unserer Heimat und Gemeinde. Zitat aus dem Brief der Eltern des getöteten Mädchens
Zum Gedenken wird dieser Friedensweg am Jahrestag begangen. Treffpunkt ist um 18:30 Uhr in der Nähe des Tatortes. Danach, gegen 19 Uhr, beginnt in der Pfarrkirche St. Sebastian eine gemeinsame interreligiöse Gedenkfeier mit Musik.
Abschiebung steht nicht zur Diskussion
Der verurteilte Täter verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine Abschiebung des Mannes in sein Heimatland Eritrea stehe derzeit nicht zur Diskussion, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger auf SWR-Anfrage. Die Verbüßung der Freiheitsstrafe habe grundsätzlich Vorrang, eine Abschiebung komme daher erst nach 15 Jahren Haft in Betracht.
Sendung am Do., 5.12.2024 6:30 Uhr, SWR4 BW Studio Ulm