Zwei Schwimmflügel und ein Schwimmbrett liegen auf einem Startblock in einer Schwimmhalle.

Baden-Württemberg Lehrerverband verunsichert: Ist Schwimmunterricht überhaupt noch durchführbar?

Stand: 07.03.2025 12:39 Uhr

Nachdem zwei Lehrkräfte wegen des Todes eines Schülers im Schwimmunterricht verurteilt wurden, wenden sich verunsicherte Lehrkräfte an das Kultusministerium in Baden-Württemberg.

Nach dem Urteil gegen zwei Lehrerinnen wegen des Todes eines siebenjährigen Schülers stellt der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) den Schwimmunterricht in Baden-Württemberg infrage. "Ist mit Blick auf das erfolgte Urteil der Schwimmunterricht überhaupt noch durchführbar?", schreibt VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag. Zuvor hatte die "Südwest Presse" berichtet.

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Alternativer Schwimmunterricht an Grundschulen

Lehrerverband: Verurteilte Lehrkräfte hatten Vorgaben eingehalten

Ende Februar hatte das Amtsgericht Konstanz nach dem Tod eines Zweitklässlers im Schwimmunterricht eine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der Siebenjährige war bei seiner ersten Schwimmstunde im September 2023 ertrunken. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Tod des Jungen auf unzureichende Sicherheitsvorkehrungen und fehlende Übersicht der Lehrerinnen zurückzuführen sei. Diese hätten alle 21 Zweitklässler gleichzeitig ins Becken gelassen, darunter waren auch Nichtschwimmer.

Das Urteil verunsichere Lehrerinnen und Lehrer im Land, die Schwimmunterricht erteilten, erklärte Brand. "Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden", heißt es in dem Brief. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.

Urteil noch nicht rechtskräftig - Anwälte wollen Berufung einlegen

Das Urteil für die beiden Lehrerinnen ist noch nicht rechtskräftig. Über ihre Anwälte ließen sie mitteilen, sie hätten sich an alle Vorgaben gehalten. Demnach sollten die Zweitklässler spielerisch ans Wasser gewöhnt werden. Den Schülern hätten die beiden Frauen erklärt, dass sie nur im Nichtschwimmerbereich bleiben sollten, da, wo sie stehen können.

Sendung am Fr., 7.3.2025 10:30 Uhr, SWR1 BW Nachrichten

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