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LKA: Nicht zugelassenes Feuerwerk ist strafbar

Stand: 28.12.2024 00:08 Uhr

Ab Samstag (28.12.) können Feuerwerkskörper für die Silvesternacht gekauft werden. Das Landeskriminalamt RLP gibt dazu Hinweise.

Silvesterböller und Raketen liegen in einem Einkaufswagen. Der Verkauf für Silvester startet. Das LKA in Rheinland-Pfalz gibt Sicherheitshinweise.