Polizei, Feuerwehr und andere Rettungskräfte stehen vor einem Schulgebäude in St. Leon-Rot

Baden-Württemberg Messerattacke von St. Leon-Rot: Elf Jahre Haft wegen Mordes

Stand: 07.08.2024 20:45 Uhr

Der 18-Jährige, der im Januar seine Ex-Freundin und Mitschülerin am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot getötet hatte, ist am Heidelberger Landgericht zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Heidelberg hat am Mittwoch nach einer tödlichen Messerattacke an einer Schule in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) das Urteil verkündet. Der angeklagte Schüler wurde zu elf Jahren Haft wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts am Mittwoch mitgeteilt. Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht.

Messerattacke in St. Leon-Rot: 18-Jähriger zu elf Jahren Haft verurteilt

Nach Überzeugung der Kammer hatte der 18-jährige Schüler seine gleichaltrige Ex-Freundin und Mitschülerin am 25. Januar 2024 mit einem Messer getötet und zuvor schon im November 2023 durch Faustschläge gegen Gesicht und Oberkörper erheblich verletzt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Kammer sah besondere Schwere der Schuld

Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der 18-Jährige seiner Ex-Freundin und Mitschülerin am 25. Januar in einem Aufenthaltsraum am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot mit einem Messer in den Nacken, den oberen Rücken, in den Hals und Brustkorb gestochen hatte. Die junge Frau starb noch vor Ort.

Neben der Tötung war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage. Damals hatte der Schüler die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Auch diese Tat sah die Große Jugendkammer als erwiesen an. Sie stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Ein Schild vor dem Saal 06 am Heidelberger Landgericht zeigt die Raumnummer. Fotografieren ist nicht gestattet

Der Prozess gegen den 18-jährigen Schüler fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Privatschule Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot hatte trotz dieser Körperverletzung nur ein Kontaktverbot verhängt und den Angeklagten wieder in die Schule zum Unterricht gelassen.

Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule.

Nach der Tat legten Menschen vor dem Löwenrot-Gymnasium Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer nieder.

Schüler hatte vorsätzliche Tötung und Körperverletzung gestanden

Der Schüler hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin die vorsätzliche Tötung und die Körperverletzung vor dem Landgericht Heidelberg eingeräumt. Sein Verteidiger hatte während des Prozesses eine Erklärung dazu verlesen.

Das Löwenrot-Gymnasium äußerte sich schriftlich zur Urteilsverkündung. "Natürlich bleibt diese schreckliche Tat eine Wunde für die Schulgemeinde. Aber wir sind froh, dass die Hauptverhandlung sehr zügig nach der Tat stattgefunden hat, der Rechtsstaat schnell sein Urteil gefällt hat und ein eindeutiges Urteil gesprochen wurde", so ein Sprecher des Gymnasiums.

Weitere Körperverletzung bei Flucht bis nach Niedersachen

Zudem hatte der verurteilte 18-Jährige im Anschluss an die Tat im Januar auf der Flucht mit dem Auto etwa 400 Kilometer weiter nördlich im niedersächsischen Seesen (Landkreis Goslar) einen Verkehrsunfall verursacht. Er kollidierte mit seinem Wagen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Kilometern pro Stunde frontal mit einem auf die Straße einbiegenden Fahrzeug. Der Fahrer des anderen Autos erlitt schwere Verletzungen.

Nach einem Unfall steht ein schwer beschädigtes Auto in Seesen. Nach der Gewalttat an einer Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg ist der flüchtige mutmaßliche Täter mit seinem Auto in Niedersachsen in den Gegenverkehr geraten und bei einem Zusammenstoß verletzt worden. Der 18-Jährige sei danach vorläufig festgenommen worden.

Das schwer beschädigte Fluchtauto nach dem Unfall in Niedersachsen.

Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert - Verteidigung acht Jahre

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten laut der Sprecherin des Heidelberger Landgerichtes beantragt, den 18-Jährigen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Gefängnis wegen Totschlags plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung am Mi., 7.8.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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