Landgericht Heidelberg

Baden-Württemberg Prozess um Feier bei Burschenschaft Normannia in Heidelberg: Urteil bestätigt

Stand: 26.09.2024 12:58 Uhr

Das Landgericht Heidelberg ist im Prozess um mutmaßlich antisemitische Beleidigungen und Schläge mit einem Gürtel bei einer Feier bei der Burschenhaft Normannia dem Urteil des Amtsgerichts gefolgt.

Im Berufungsprozess um einen mutmaßlich antisemitischen Vorfall bei einer Feier der damaligen Burschenschaft Normannia (heute "Cimbria") in Heidelberg hat das Heidelberger Landgericht die beiden Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt wegen Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung. Die Kammer bestätigte am Donnerstag das Urteil des Heidelberger Amtsgerichtes von Dezember 2022. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Eine Revision sei möglich.

Die Kammer des Heidelberger Landgerichtes sah es ebenfalls als erwiesen an, dass die beiden Männer im Verbindungshaus der damaligen Burschenschaft Normannia im August 2020 einen zu dem Zeitpunkt 25-jährigen Gast mit Gürteln geschlagen haben, so dass er unter anderem Blutergüsse im Lendenbereich davon getragen hatte. Zudem soll er wegen seiner jüdischen Großmutter antisemitisch beleidigt und bloßgestellt worden sein.

Die Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten im Berufungsprozess jeweils Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht gebe es keine belastbaren Zeugenaussagen und selbst der Geschädigte habe sich widersprochen. Hinzu komme, dass die Erinnerungen aufgrund des vielen Alkohols, der im Spiel war, getrübt seien.

Staatsanwaltschaft: Acht Monate auf Bewährung

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er sehe den Vorwurf der Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer persönlicher Herabwürdigung als erwiesen an. Er schloss sich dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts an und forderte für beide Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Erste Instanz verurteilte drei Männer

Das Amtsgericht Heidelberg hatte im Dezember 2022 in erster Instanz drei der damals vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen in Höhe von jeweils acht Monaten verurteilt.

Ein Mann war in dem Prozess 2022 freigesprochen worden, ein weiterer hatte nach dem Urteil seine Berufung zurückgezogen und ist damit rechtskräftig verurteilt.

Sendung am Do., 26.9.2024 12:30 Uhr, Regionalnachrichten Mannheim

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