Cannabisplanzen stehen im Blühraum einer Produktionsanlage für medizinisches Cannabis.

Baden-Württemberg Stichtag 1. Juli: Cannabis Social Clubs können Erlaubnis beantragen

Stand: 01.07.2024 08:03 Uhr

Ab sofort können Cannabis-Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen. Für die Genehmigung gibt es aber laut Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha strenge Vorgaben.

Zuhause und in begrenzter Zahl ist der Anbau von Cannabis bereits seit April legal. Ab dem 1. Juli können auch sogenannte Cannabis Social Clubs eine Erlaubnis beantragen. Baden-Württemberg rechnet mit mehreren hundert Anbauvereinigungen.

Die Zulassung für die Cannabis-Clubs wird nach Angaben von Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Dazu gehört, dass der Cannabis-Anbau in den Vereinen nur zum Eigenkonsum für Erwachsene erlaubt ist. Kinder und Jugendliche dürften nicht konsumieren, Werbung und gewerblicher Vertrieb seien untersagt, so Lucha im SWR.

Anbauvereinigungen dürfen keinen Profit anpeilen

Anbauvereinigungen können sich als nicht wirtschaftlicher Verein oder als Genossenschaft eintragen lassen - als Unternehmen oder Stiftung geht es dagegen nicht. Bis zu 500 Mitglieder dürfen darin dann gemeinsam die Droge nicht-kommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Das Regierungspräsidium Freiburg regelt alles rund um die Zulassung, das Regierungspräsidium Tübingen kümmert sich um die Überwachung. Grundlage ist das seit 1. April geltende Konsumcannabisgesetz des Bundes.

Zum Zweck der Cannabis-Clubs gehört es dem Gesetz zufolge auch, Cannabis-Samen sowie Stecklinge weitergeben zu können und über Suchtvorbeugung zu informieren. Die Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnen, und für Mitgliedschaften muss eine Mindestzeit von drei Monaten gelten. Damit soll laut Bundesgesundheitsministerium Drogentourismus vermieden werden. Zudem dürfen die Vorstandsmitglieder der Anbauvereinigungen nicht wegen Drogendelikten vorbestraft sein.

Regeln für die Abgabe

Auch die Abgabemenge ist begrenzt: Mitglieder dürfen pro Tag höchstens 25 Gramm bekommen, in einem Monat maximal 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein. Mit dem legalen Stoff soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden. Denn dort wird Cannabis auch mit Beimengungen und hohen THC-Konzentrationen gehandelt.

Für Kritik sorgt schon jetzt das Werbeverbot, das den Jugend- und Verbraucherschutz gewährleisten soll. Es sei schwer, für die Clubs, Mitglieder zu finden, wenn sie als Vereine nicht über ihre Arbeit informieren dürften, kritisieren etwa die Mannheimer "Pot Pals". Die Mitglieder brauche es aber, um den Cannabis-Anbau zu finanzieren.

Mehr zur Cannabis-Legalisierung in BW