Der Angeklagte und seine Dolmetscherin kurz vor der Urteilsverkündung: Am Heilbronner Landgericht fiel das Urteil, nachdem ein Mann im Streit ums Taschengeld auf seinen Sohn eingestochen hatte.

Baden-Württemberg Streit ums Taschengeld eskaliert: Fünf Jahre Haft

Stand: 18.10.2024 07:56 Uhr

Der Vater habe im Streit ums Taschengeld das Messer gezückt und seinen Sohn schwer verletzt - am Heilbronner Landgericht fiel am Freitag das Urteil.

Weil er im Streit um Taschengeld ein Messer gezückt und auf seinen Sohn eingestochen haben soll, muss ein Vater aus Ingelfingen (Hohenlohekreis) für fünf Jahre ins Gefängnis. Das 18-jährige Opfer hatte laut Gericht noch "Glück" - der Sohn hätte bei dem Angriff auch sterben können.

Streit um Taschengeld eskaliert: Urteil am Heilbronner Landgericht

Gericht folgt Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgt mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in dem Angriff versuchten Totschlag sah. Der Angeklagte sagte im Laufe des Prozesses aus, es habe sich um Selbstverteidigung gehandelt. Laut Gericht ging dem Angriff aber ein gewalttätiger Streit voraus, das Verhalten des Vaters habe nicht zu Notwehr gepasst. Der Sohn wiederum habe mit seinem Verhalten zur Auseinandersetzung beigetragen.

Der Angeklagte und seine Dolmetscherin kurz vor der Urteilsverkündung: Am Heilbronner Landgericht fiel das Urteil, nachdem ein Mann im Streit ums Taschengeld auf seinen Sohn eingestochen hatte.

Der Angeklagte und seine Dolmetscherin kurz vor der Urteilsverkündung: Am Heilbronner Landgericht fiel das Urteil gegen einen Vater, der bei einem Streit ums Taschengeld auf seinen Sohn eingestochen hatte.

Gewalt kam in der Familie häufiger vor

Das Ehepaar mit vier Kindern lebte damals in einer Unterkunft in Ingelfingen. Es war wegen der oft gewalttätigen Streitigkeiten bei den Behörden bekannt. Mittlerweile sei das Paar geschieden, heißt es. Strafmildernd sah das Gericht an, dass der Sohn kein Interesse an einer Strafe hatte und der Vater keine Vorstrafen. Die Verletzungen des 18-Jährigen seien mittlerweile komplett ausgeheilt, ohne weitere Folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung am Fr., 18.10.2024 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg

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