Außenaufnahme vom Oberlandesgericht Stuttgart, vor dem sich ein Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten muss.

Baden-Württemberg Syrischer Bürgerkrieg: Mutmaßlicher Kriegsverbrecher in Stuttgart vor Gericht

Stand: 15.10.2024 15:19 Uhr

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg: Deswegen muss sich ein Syrer vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verantworten.

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des syrischen Bürgerkriegs muss sich seit Dienstag ein mutmaßliches Hisbollah-Mitglied vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer unter anderem Kriegsverbrechen, Folter und Freiheitsberaubung vor. Er soll sich als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah angeschlossen haben, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad kämpfte.

Hintergrund der vorgeworfenen Taten war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.

Opfer bricht im Gerichtssaal in Stuttgart zusammen

Zum Prozessbeginn am Dienstag wurde die Anklage verlesen. Eines der damaligen Opfer war im Gerichtssaal anwesend und brach bei der Schilderung des Tatablaufs kurzzeitig zusammen. Der Angeklagte wurde im Dezember 2023 im Rhein-Neckar-Kreis festgenommen, deshalb findet der Prozess in Baden-Württemberg statt.

Der Angeklagte wird von Justiz-Mitarbeitenden in den Gerichtssaal am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in Stuttgart-Stammheim geführt.

Der Angeklagte wird von Justiz-Mitarbeitenden in den Gerichtssaal am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in Stuttgart-Stammheim geführt.

Warum mutmaßliche Taten, die in Syrien stattgefunden haben sollen, in Deutschland verhandelt werden, erklärt Lars Kemmner, einer der Sprecher am Oberlandesgericht Stuttgart, mit dem sogenannten Weltrechtsprinzip. "Dieses besagt, dass auch vor deutschen Gerichten Tatvorwürfen nachgegangen werden kann, die keinen Bezug ins Inland aufweisen. Dadurch soll erreicht werden, dass ein Tatverdächtiger sich nirgendwo auf der Welt in einem sicheren Hafen fühlen können soll", so Kemmner am Dienstag im SWR-Interview .

Vorwurf: Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg

Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens ab dem Frühjahr 2012 aktiv am syrischen Bürgerkrieg beteiligt zu haben. Das Ziel der von ihm geführten Miliz soll laut Anklage die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der von der Assad-Regierung kontrollierten Stadt Bosra al-Scham gewesen sein. Um dies zu erreichen, seien brutale Misshandlungen bis hin zu Tötungen verübt sowie die Häuser der Opfer geplündert und zerstört worden.

Der Angeklagte soll demnach im August 2012 mit weiteren Kämpfern seiner Miliz eine sunnitische Familie in deren Haus überfallen haben. Die Familie bestand aus Zivilisten. Eines der Opfer wurde von einem der Milizionäre im Verlauf des Angriffs erschossen. Die Miliz soll zudem Gegenstände aus dem Haus gestohlen haben. Das Haus sei von innen zerstört und schließlich angezündet worden.

Seit Dezember in Untersuchungshaft

Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, im April 2013 und im Jahr 2014 sunnitische Bewohner von Bosra al-Scham gefangen genommen und körperlich misshandelt zu haben. In einem von zwei Fällen seien die Opfer an Mitarbeiter des syrischen Militärgeheimdiensts übergeben worden. Dort seien sie massiv gefoltert und mindestens einer von ihnen mehrere Wochen festgehalten worden. Der Angeklagte wurde im vergangenen Dezember im Rhein-Neckar-Kreis festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Sendung am Di., 15.10.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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