Baden-Württemberg "Kater-Emil-Prozess" am Heilbronner Landgericht vertagt
Am Montag sollte in Heilbronn eigentlich das Urteil im Berufungsprozess um den Tod von Kater Emil fallen. Nun hat sich der Angeklagte krank gemeldet. Der Prozess muss neu starten.
Im Berufungsprozess um den getöteten Kater Emil ist am Montag doch kein Urteil gefallen. Der Prozess am Heilbronner Landgericht wurde verschoben. Der Grund: Der Angeklagte ist krank, für drei Monate verhandlungsunfähig. Das bedeutet, dass der Berufungsprozess komplett neu angesetzt werden muss.
Der Kater war 2021 in Eppingen (Kreis Heilbronn) in einer Schlagfalle gestorben. Die Falle befand sich auf dem Grundstück des Angeklagten, dem Nachbarn von Emils Besitzern. Im vergangenen Jahr wurde der Mann aus Mangel an Beweisen vom Amtsgericht Heilbronn freigesprochen. Er beschuldigte am letzten Verhandlungstag seinen Mieter, die Falle aufgestellt zu haben.
SWR-Reporterin Luisa Funk hat den Berufungsprozess verfolgt:
Emils Besitzer glauben an Verzögerungstaktik
Der Angeklagte meldete sich am Montag wegen Herzproblemen und anderer Beschwerden krank. Deshalb ist er für drei Monate verhandlungsunfähig. Dem Gesetz zufolge muss dann die Berufungsverhandlung komplett neu gestartet werden - der Prozess wird also im Februar wieder bei Null starten.
In der Strafprozessordnung (StPO) ist genau festgeschrieben, wie lange eine Gerichtsverhandlung unterbrochen werden darf - und zwar im Paragraphen 229. Da heißt es, dass eine Unterbrechung bis zu drei Wochen kein Problem ist. In Einzelfällen ist eine Unterbrechung bis zu einem Monat möglich, sofern die Verhandlung davor an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat. Dann gibt es verschiedene Ausnahmen. Da im Falle der Berufungsverhandlung um Kater Emil bisher aber nur ein Prozesstag stattgefunden hat, muss diese Verhandlung komplett neu angesetzt werden. Denn weiter heißt es in der StPO: Können diese Fristen nicht eingehalten werden, "so ist mit [der Verhandlung] von Neuem zu beginnen." Quelle: Bundesministerium für Justiz
Die Besitzer des getöteten Katers gaben am Montag im Landgericht dem SWR gegenüber an, für sie sei das keine Überraschung, sie hielten die Krankmeldung für eine Verzögerungstaktik des Angeklagten. Sie fänden es nicht glaubwürdig, dass er sich am Tag der möglichen Urteilsverkündung krankgemeldet hat.
Landgericht muss Tod von Kater Emil in Eppingen klären
Dem angeklagten Nachbarn konnte den Angaben des Amtsgerichts zufolge nicht nachgewiesen werden, dass er die Schlagfalle aufgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung. Doch auch in zweiter Instanz steht bisher - wie auch im ersten Prozess vor dem Amtsgericht - Aussage gegen Aussage.
So sagten Emils Besitzer zu Prozessbeginn aus, ihr Nachbar hätte ihnen gegenüber zugegeben, die Falle aufgestellt zu haben. Er soll sich über den Kot des Tieres aufgeregt haben. Der Angeklagte widerspricht dem. Und - er verdächtigt nun stattdessen seinen Mieter, der in der Nähe seines Grundstücks wohnt. Fingerabdrücke auf der Falle, die als Beweis hätten dienen können, gibt es laut Gericht nicht.
PETA: Verkauf von Schlagfallen in BW verbieten
Das erste Urteil vom Mai 2023 wurde damals von der Tierschutzorganisation PETA scharf kritisiert. Die Nutzung von Schlagfallen ist in Baden-Württemberg verboten. Man darf sie lediglich in Ausnahmefällen mit einer Genehmigung der örtlichen Jagdbehörde aufstellen. Allerdings ist der Verkauf der Fallen weiterhin erlaubt. Die Tierschutzorganisation fordert aktuell ein Verkaufsverbot.
Schlagfallen, die töten, sind in Baden-Württemberg verboten. Allerdings darf die Jagdbehörde unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, die Nutzung erlauben. Der Verkäufer jedoch weiß weder zu welchem Zweck die Fallen gekauft werden, noch ob eine Genehmigung vorliegt. Er ist auch nicht verpflichtet, sich eine solche Genehmigung der Jagdbehörde vorzeigen zu lassen. Daher ist der Verkauf trotz Nutzungsverbot zulässig.
Sendung am Mo., 4.11.2024 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4