Schild, auf dem "Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart" steht

Baden-Württemberg Verhaftung in Isny: Anklage gegen mutmaßlichen IS-Kämpfer

Stand: 29.08.2024 12:31 Uhr

Im April wurde in Isny im Allgäu ein Mann festgenommen, der jahrelang in Syrien für die Terrormiliz "Islamischer Staat" gekämpft haben soll. Jetzt soll er vor Gericht.

Weil er in Syrien unter anderem für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gekämpft haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen 35-jährigen Syrer erhoben. Der Mann wurde im April in Isny im Allgäu (Kreis Ravensburg) festgenommen. Er soll laut der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zwischen Mitte 2012 und Ende 2016 in Syrien als Teil der radikal-islamistischen Vereinigung gekämpft haben und eng mit den örtlichen IS-Führern zusammengearbeitet haben. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden.

Mann soll jahrelang für Terrormiliz aktiv gewesen sein

Auch für die ebenfalls radikal-islamistisch orientierte Terrororganisation "Katibat Abu Bakr al-Siddik" habe der 35-Jährige gekämpft. Der Anklage zufolge soll er von Juli 2012 bis Mitte 2014 in der Region Dair as-Saur als Scharfschütze und Kämpfer an mindestens vier Gefechten um einen Militärflughafen beteiligt gewesen sein. Zudem soll er die "rechte Hand" des Anführers der "Katibat Abu Bakr al-Siddik" gewesen sein.

Später habe sich der Mann dem IS angeschlossen und bis Mitte 2015 dem örtlichen IS-Verantwortlichen ebenfalls als "rechte Hand" gedient. Später soll er der Terrormiliz in Aleppo als Kämpfer zur Verfügung gestanden haben und in einem Kriegsbeutezentrum des IS gearbeitet haben.

Kein Hinweis auf Planung von Straftaten

Früheren Angaben zufolge war der Mann Ende 2016 über die Türkei und Griechenland nach Deutschland geflohen. Es gebe aber keine Hinweise auf die Planung von Straftaten in Deutschland durch den Mann.

Hintergrund: IS und die Strafverfolgung

Der "Islamische Staat" kontrollierte über Jahre große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv. Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem ist es seit 2014 verboten, für den IS aktiv zu werden. Weder darf in sozialen Medien und Demonstrationen für den IS geworben, noch darf er in irgendeiner Weise unterstützt werden, zum Beispiel durch das Einwerben von Geld und Material oder das Anwerben von Kämpfern. Das alles ist seither strafbar.

Sendung am Do., 29.8.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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