Baden-Württemberg Wegen Lärm: Deutsche Umwelthilfe macht Druck auf mehrere Städte in BW
Verkehrslärm belastet Millionen Menschen - auch in Baden-Württemberg. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deswegen gegen mehrere Kommunen juristische Schritte eingeleitet.
Tausende Autos, Lastwagen, Busse, Straßenbahnen und Züge sind täglich auf den Straßen im Ländle unterwegs und verursachen Lärm. Rund 1,7 Millionen Menschen sind in Baden-Württemberg durch Verkehrslärm belastet, so das Verkehrsministerium. Trotzdem bemängelt die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass in vielen Städten konkrete neue Pläne fehlten, um dagegen vorzugehen. Die DUH hat deshalb rechtliche Schritte gegen 21 Städte in Deutschland eingeleitet, viele davon in Baden-Württemberg.
Deutsche Umwelthilfe fordert Städte auf, nachzubessern
Betroffen sind unter anderem Stuttgart, Mannheim, Ulm und Freiburg. Diese Städte haben laut DUH bis heute keine gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne erstellt oder aktualisiert. Obwohl die Verpflichtung dafür seit Juli besteht, lägen vielerorts nicht mal Entwürfe vor. Deshalb hat die DUH die betroffenen Städte schriftlich aufgefordert, schnell zu handeln.
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Stuttgarter Versäumnis laut DUH besonders kritisch
Robin Kulpa von der DUH sagt: "Das zeigt eindeutig, dass die Lärmaktionsplanung in den betroffenen Städten bisher nicht ernst genommen wird." Besonders für Stuttgart sei dies kritisch, da dort "mehrere hunderttausend Menschen unter Verkehrslärm leiden". Dabei sei gerade dort zu erwarten, dass in der Verwaltung genug Menschen arbeiten, die den Lärmaktionsplan hätten aktualisieren können.
Landesregierung hat eigenen Lärmaktionsplan vorgelegt
Warum so viele Städte in Baden-Württemberg betroffen sind, kann sich Kulpa nicht erklären. Die Landesregierung habe bereits erkannt, dass zahlreiche Kommunen Schwierigkeiten mit der Umsetzung ihrer Verpflichtungen haben, und habe deshalb wohl einen eigenen Lärmaktionsplan vorgelegt. Dieser enthält aber kaum konkrete Maßnahmen, so Kulpa. Stattdessen habe das Land ein Förderprogramm aufgelegt, das den Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Lärmreduktion anbietet. Die Voraussetzung dafür sei aber: Die Kommunen müssen zuvor eigene Lärmaktionspläne erstellen. Kulpa kritisiert: "Offenbar hält das aber viele Städte in Baden-Württemberg weiterhin davon ab, aktiv zu werden, obwohl dringend gehandelt werden müsste."
EU verpflichtet Deutschland dazu, gegen Lärm vorzugehen
Zum Hintergrund: Die Europäische Union verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu, gegen Lärmbelastung vorzugehen. Deshalb müssen Städte und Gemeinden ihre Lärmaktionspläne regelmäßig aktualisieren oder neue Pläne vorlegen, wenn diese fehlen. Deutschland hat diese Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, wodurch auch hiesige Städte unter Zugzwang stehen. Werden die Pläne nicht fristgerecht erstellt, drohen empfindliche Strafen seitens der EU.
Verkehrslärm macht krank
Nach Angaben der DUH fühlt sich ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland durch Verkehrslärm gestört. Rund 14 Millionen Menschen seien gesundheitsgefährdenden Pegeln ausgesetzt. Das kann zu Schlafstörungen, Bluthochdruck und anderen Erkrankungen führen. Kulpa betont: "Die Menschen leiden jeden Tag unter Verkehrslärm. Es muss schnell gehandelt werden." Auch die Europäische Kommission gibt an: Lärm ist - nach der Luftverschmutzung - die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle.
DUH: Tempo 30 ist günstige Lösung
Als kurzfristige und kostengünstige Lösung fordert die DUH die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Diese Maßnahme könne den Lärm um zwei bis drei Dezibel senken. Bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt seien hingegen aufwendig und teuer. Kulpa weist zudem darauf hin, dass andere Städte wie Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis) bereits bewiesen haben, dass verbindliche Tempo-30-Anordnungen aus Lärmaktionsplänen erfolgreich durchgesetzt werden können.
Städte bekommen Zeit für Stellungnahme bis Anfang Januar
Die DUH fordert die betroffenen Städte nun auf, bis zum 6. Januar konkrete Pläne vorzulegen. Sollte dies nicht geschehen, werde man Klage einreichen. "Klagen sind kein Selbstzweck. Unser Ziel ist es, wirksame Maßnahmen für die Menschen zu erzwingen, die unter gesundheitsschädlichem Verkehrslärm leiden", so Kulpa.
Sendung am Mo., 9.12.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4