Stephan Protschka (AfD) redet beim politischen Aschermittwoch der AfD.

Bayern Beleidigungs-Prozess gegen Bayerns AfD-Chef Protschka

Stand: 25.06.2024 06:44 Uhr

Am Amtsgericht Deggendorf steht ein Verfahren gegen AfD-Landeschef Stephan Protschka an: Er soll Ministerpräsident Söder beim Politischen Aschermittwoch 2023 beleidigt haben. Heute soll das Urteil fallen.

Von Christian Riedl, BR24 Redaktion

Am Amtsgericht im niederbayerischen Deggendorf findet am Dienstag die Hauptverhandlung gegen den bayerischen AfD-Landeschef Stephan Protschka wegen Beleidigung statt. Protschka hatte vergangenes Jahr beim Politischen Aschmittwoch seiner Partei in Osterhofen im Kreis Deggendorf in seiner Rede Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als "Södolf" und "Landesverräter" bezeichnet.

Anzeige von Söder – Einspruch gegen Urteil von Protschka

Daraufhin hatte Söder Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Stephan Protschka, Bundestagsabgeordneter aus Dingolfing, hatte daraufhin einen Strafbefehl über 60 Tagessätze, eine Strafe im unteren fünfstelligen Bereich erhalten. Dagegen legte der 46-jährige AfD-Politiker Einspruch ein, sodass es nun zur Hauptverhandlung kommt. Das Urteil wird noch am Dienstag erwartet.

Protschka sagte, er freue sich auf den Prozesstermin: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Es war eine politische Rede auf einer politischen Veranstaltung von einem Politiker." Der Politische Aschermittwoch sei "bekannt für derbe Reden", Söder habe in diesem Rahmen in diesem Jahr auch die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als "Leni Riefenstahl für Arme" bezeichnet. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Aussagen irgendwie rechtswidrig waren", so Protschka. "Ich erwarte einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens."

Zweites Verfahren gegen Österreicher

Anfang April hatte das Amtsgericht Deggendorf den österreichischen Ex-FPÖ-Politiker Gerald Grosz zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Auch Grosz hatte 2023 beim Politischen Aschermittwoch der AfD als Gastredner Ministerpräsident Söder als "Södolf" und "Landesverräter" bezeichnet und wurde ebenfalls wegen Beleidigung angezeigt. Sowohl Grosz als auch die Generalstaatsanwaltschaft legten gegen den Urteilsspruch Berufung ein.

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Quelle: Regionalnachrichten aus Niederbayern 25.06.2024 - 08:30 Uhr