Symbolbild: Joint am Steuer: Ein Joint mit Tabak wird am Lenkrad gehalten. (Quelle: dpa/Hardt)

Berlin Brandenburg Cannabis im Straßenverkehr: Ab Donnerstag gelten neue THC-Werte beim Autofahren

Stand: 22.08.2024 07:06 Uhr

Seit diesem Donnerstag gelten neue Grenzwerte für Cannabiskonsum am Steuer. Autofahrer sollten nicht mehr als 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut haben. Wer das überschreitet, dem droht eine saftige Strafe.

Für Autofahrer gilt seit Donenrstag ein neuer Grenzwert für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut dürfen Fahrzeugführer nicht überschreiten. Andernfalls drohen 500 Euro Bußgeld und
ein Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
 
Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren künftig ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Symbolbild: Ein Mann sitzt mit einem Joint zwischen den Fingern am Steuer eines Autos. (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Autofahrer sollen mehr THC im Körper haben dürfen

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Kiffen mit unklarer "Dosis-Wirkungs-Beziehung"

Der ADAC hält den 3,5er-Grenzwert ebenfalls für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", heißt es in einer Stellungnahme. Knackpunkt sei die sogenannte Dosis-Wirkungs-Beziehung, die es beim Alkoholtrinken, nicht aber beim Kiffen gibt.
 
Mit anderen Worten: Trinkende können nachvollziehen, wie stark ihr Getränk ist und welche Menge davon sie voraussichtlich fahruntüchtig machen wird. Beim Kiffen lässt sich das im Voraus schlechter abschätzen, auch weil der genaue THC-Gehalt in Cannabis-Produkten oft nicht ersichtlich ist und von Konsumierenden unterschiedlich schnell abgebaut wird. "Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert 'heranzukiffen'", schreibt der ADAC. Daher gelte unmissverständlich: "Wer fährt, kifft nicht!"

Grenzwert entspreche 0,2 Promille Alkohol

Die Bundesregierung hatte im Rahmen einer Expertenkommission zuvor wochenlang über den Grenzwert beraten. Die Empfehlung der wissenschaftlichen Experten [pdf] klingt ein wenig umständlich: Bei 3,5 Nanogramm entspreche die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Reaktion in etwa der von 0,2 Promille Alkohol. Für die Kontrolle seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit erforderlich.
 
Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm etabliert. Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt.

Sendung: Radioeins, 21.08.2024, 18.43 Uhr