Haufen von E-Scootern verschiedener Marken am 27.08.2023 in Berlin-Mitte. (Quelle: Picture Alliance/Daniel Kalker)

Berlin Brandenburg Geplante Regeln für Nutzung von E-Scootern stoßen auf Widerstand

Stand: 30.07.2024 13:13 Uhr

E-Scooter gehören seit nunmehr fünf Jahren vielerorts zum Straßenbild. In Berlin stehen sie an jeder Ecke, in Potsdam an jeder zweiten. Das Regelwerk soll nun geändert werden. Es wird aber schon Kritik laut.

  • Neue Regeln für E-Scooter geplant - darunter Angleichung an den Radverkehr
  • Bußgelder sollen etwas steigen, Parkrecht soll festgeschrieben werden
  • Fußgänger-Fachverband sieht "grobe Attacke" auf zu Fuß gehende Menschen

Das Bundesverkehrsministerium plant neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor [bund.de]. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen, hieß es. Im Fokus stehen die "verhaltensrechtlichen Regelungen" zu E-Scootern. Sie sollen, wo es möglich ist, den entsprechenden Radverkehrsregeln angeglichen werden.
 
 

Symbolbild: Abgestellte Elektroroller in der Stadt. (Quelle: dpa/Spremberg)
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E-Scooter den Fahrrädern angleichen

Fahrer von E-Scootern sollen demnach künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält zudem den Vorschlag, dass das Schild "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Die Schilder stehen meist in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen.
 
Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, dass neu zugelassene E-Scooter ab 2027 Blinker haben müssen. Der Grund: Viele Nutzer würden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher empfinden. Darüber hinaus sollen die Bußgelder etwas erhöht werden. Für illegales Gehwegfahren werden künftig laut Entwurf 25 Euro Strafe fällig, für gefährliches, schnelles Slalomfahren in dichtem Gewühl 35 Euro.

"Grobe Attacke" auf Menschen zu Fuß?

Beim Fußgänger-Fachverband Fuss e.V. lösen die Vorhaben schon jetzt Kritik aus. Der Verband sieht eine "grobe Attacke" auf die Menschen zu Fuß - auch weil der bisher vorgeschriebene Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Meter beim Überholen abgeschafft werden soll.
 
Die Gefahren und Hindernisse für Millionen Menschen zu Fuß seien Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) offenbar egal, so der Verband. Der FDP-Politiker wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe, so der Verband. Auch fordert Fuss e.V. deutliche höhere Strafen.

Ende des E-Scooter-Chaos? Den rbb24 explainer anschauen:

Die Pläne streben teils auch den Berliner Ideen entgegen. Zum Start in das Jahr waren in der Hauptstadt strengere Regelungen für die E-Tretroller in Kraft getreten. So dürfen im Bezirk Mitte beispielsweise die Roller nur auf eigens dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Zudem wurde die Gesamtzahl der Scooter in Berlin begrenzt. Der Senat ging damit gegen das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von E-Rollern und E-Scootern vor. Zudem hatte die BVG die Mitnahmen der Tretroller in ihren Fahrzeugen verboten.

Auch ADAC fordert Nachbesserungen - TÜV begrüßt Pläne

Aber auch der ADAC forderte schon jetzt Nachbesserungen: Aus Sicht des Automobilclubs fehlt auch in den neuen Regelungen der Opferschutz. Das sei ein zentrales Problem, denn es bestehe aufgrund der vergleichsweise geringen Geschwindigkeit von E-Scootern keine Gefährdungshaftung. Daher müssen Geschädigte dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten.
 
Der TÜV begrüßt hingegen die Pläne. Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt der Deutschen Presse-Agentur, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit. Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Symbolbild: Jugendliche auf E-Scooters. (Quelle: dpa/Frank Hoermann)
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Übergangszeit bis 2026

Die neue Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll im April 2025 in Kraft treten, die Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später vollzogen werden. Das Jahr sollen die Kommunen laut Ministerium nutzen, um zu entscheiden, ob für den Radverkehr zugelassene Gehwege und Fußgängerzonen auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden.

Bis zur Umsetzung der Vorschläge wird es noch dauern. Im April wurde der Entwurf des Verkehrsministeriums veröffentlicht. Bis 9. August können Länder und Verbände nun Stellung dazu nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.

Sendung: Fritz, 30.07.2024, 7 Uhr