Berlin Gerichtsurteil: Giffey-Angreifer bleibt dauerhaft in psychiatrischer Klinik
Ein polizeibekannter, psychisch kranker Mann hatte die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) in einer Bibliothek attackiert. Er soll dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben.
Nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hat das Landgericht eine dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der inzwischen 75-Jährige leide an einer wahnhaften Störung und sei schuldunfähig, hieß es im Urteil. Es bestehe die Gefahr, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten begehe, er sei gefährlich für die Allgemeinheit. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger kündigte bereits Revision an.
Polizeibekannt und offenbar psychisch krank: Der Mann, der mutmaßlich die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) angegriffen hat, ist festgenommen worden. Mittlerweile ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.mehr
Zwischenrufe und Beschimpfungen
Giffey war am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow ins Gespräch vertieft, als sie ein Schlag von hinten in den Nacken traf. In dem Stoffbeutel, den der 75-Jährige bei der zufälligen Begegnung schleuderte, habe sich ein "fester, kantiger Gegenstand" befunden, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Schwake. Auch eine andere Frau sei am Arm getroffen worden.
Der 75-Jährige hatte die Attacke im Prozess zugegeben. Er habe der SPD-Politikerin einen "Denkzettel" verpassen wollen, erklärte der Deutsche. Sie habe 20 Jahre lang nicht auf Schreiben von ihm reagiert. In dem Beutel hätten sich lediglich Zeitungen befunden. Er bezeichnete sich vor Gericht als "Widerständler". Immer wieder störte er durch Zwischenrufe und beschimpfte Prozessbeteiligte.
Giffey ohne Personenschutz
Nach Überzeugung des Gerichts führte ein "wahnhaft bedingter Impulsdurchbruch" zu dem Angriff auf Giffey, wie der Richter sagte. Es handele sich um eine erhebliche Tat im öffentlichen Raum. So sei es auch bei einem Steinwurf des Beschuldigten auf das Gesundheitsamt Neukölln im Dezember 2021 gewesen. Diese Tat war in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft zwar nicht aufgeführt, wurde aber für die Gefährlichkeitsprognose des Beschuldigten ebenfalls verhandelt.
Giffey beschrieb in ihrer Aussage im Prozess die Atmosphäre in der Bibliothek als zunächst völlig normal. Sie sei zu dem Informationstermin ohne Personenschutz gegangen. Plötzlich habe sie ein harter Schlag von hinten im Nacken getroffen. Eigentlich habe sie kein großes Aufsehen um die Tat machen wollen, so Giffey. Doch Polizei und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) rieten ihr unter anderem wegen der Beweissicherung dazu, ein Krankenhaus aufzusuchen. Was ihr Sorgen bereite, sei eine "zunehmende Freiwildkultur" gegenüber Politikerinnen und Politikern.
Ein unbekannter Mann hat die frühere Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey "von hinten mit einem Beutel, gefüllt mit hartem Inhalt" angegriffen und dabei leicht verletzt. Sie wurde ambulant im Krankenhaus behandelt.mehr
Täter war Ermittlungsbehörden bereits bekannt
Der 75-Jährige war kurz nach dem Angriff auf Giffey gefasst worden und ist seitdem vorläufig in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Er ist den Ermittlungsbehörden durch zahlreiche Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigung bekannt, die wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurden.
Der Mann habe in einem familiären Streit um ein Millionen-Immobilienerbe "unzählige querulatorische" Eingaben verfasst und hunderte Strafanzeigen erstattet, sagte Richter Schwake. "Er empfand ein Komplott gegen sich." Gegenstand seines Wahns seien unter anderem Politiker, Polizisten, Ärzte, Richter und Betreuer. Bei dem Mann bestehe keinerlei Krankheitseinsicht. Das Gericht sehe nun "kein milderes Mittel" als die Anordnung der Unterbringung des Mannes. Diese sei zeitlich nicht beschränkt.
Der Verteidiger des 75-Jährigen hatte dagegen gefordert, von einer Schuldfähigkeit seines Mandanten auszugehen, das Verfahren auszusetzen und eine Anklage wegen Körperverletzung zu erheben, die möglicherweise zu einer Bewährungsstrafe führen könnte.
Sendung: rbb 88.8, 18.10.2024, 13 Uhr