Archivbild: Klimaschutz-Demonstranten der Gruppe "Letzte Generation" stehen vor dem Kanzleramt am 22.06.2022. (Quelle: dpa/Paul Zinken)

Berlin Klima-Aktivist nach Farbattacke auf Kanzleramt vor Gericht

Stand: 30.07.2024 18:30 Uhr

Rund zwei Jahre nach einer Farbattacke auf das Bundeskanzleramt hat in Berlin am Dienstag ein Prozess gegen einen 49-Jährigen begonnen. Der Mann habe bei einer Aktion der Klima-Protestgruppe "Letzte Generation" den Südostflügel des Gebäudes mit schwarzer Farbe beschmiert, so die Staatsanwaltschaft.
 
Das Amtsgericht Tiergarten verhandelte in Abwesenheit des Angeklagten. Sein Mandant sei mittellos und könne sich die Anreise aus München nicht leisten, sagte sein Verteidiger David Hölscher.

Anwalt des Angeklagte dringt auf Verfahrenseinstellung

Das Gericht hatte in dem Fall zunächst einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Demnach sollte der 49-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen. Weil der Mann dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu einer Hauptverhandlung.
 
Der Verteidiger sagte für seinen Mandanten, dieser werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Mit seiner Anregung, das Verfahren in Hinblick auf erfolgte Verurteilungen einzustellen, scheiterte der Anwalt.

Archivbild: Aktivisten der Gruppe Letzte Generation haben im Oktober die Weltzeituhr am Alexanderplatz orange eingefärbt. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Staatsanwaltschaft hält Geldstrafe nach Farbattacke auf Weltzeituhr für zu mild

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Klima-Aktivisten, die die Weltzeituhr besprüht hatten, eine Bewährungs- beziehungsweise eine Haftstrafe. Sie erhielten Geldstrafen. Das will die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren.mehr

Angeklagter bereits wegen mehrerer Delikte verurteilt

Der Angeklagte habe bei der Aktion am 23. Juni 2022 mit einem weiteren Mann agiert, heißt es in der Anklage. Nur durch eine kostenaufwendige Reinigung und zum Teil auch Neuanstrich der Wand sei der Schaden beseitigt worden. Nach Angaben der Geschäftsführerin des beauftragten Reinigungsunternehmens waren drei Reinigungsgänge erforderlich. Kosten in Höhe von knapp 2.800 Euro seien entstanden.
 
Der 49-Jährige gehörte zwischen März und Mitte Juni dieses Jahres zu Teilnehmern eines Klima-Hungerstreiks. Er nahm aus Protest über 90 Tage keine Nahrung zu sich.
 
Auch wurde er bereits wegen mehrerer Aktionen der "Letzten Generation" verurteilt. So erhielt er im Juni 2023 erhielt er in Berlin eine Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro), die allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
 
Es seien noch diverse Strafverfahren gegen seinen Mandanten anhängig, so der Anwalt. In Berlin liege die Zahl "im unteren zweistelligen Bereich". Drei Verurteilungen zu Geldstrafen, die Gerichte in Bayern verhängt hätten, seien inzwischen rechtskräftig.
 
Der aktuelle Prozess soll mit weiteren Zeugen am 15. August fortgesetzt werden.

Sendung: rbb88,8, 30.07.2024, 17 Uhr