Archivbild: Klimaaktivisten haben ihre Hände am  03.11.2022 vor dem Berliner Hauptbahnhof am Asphalt festgeklebt. (Quelle: rbb24/Caroline Winkler)

Berlin Letzte Generation: 4.844 Verfahren gegen Klimaaktivisten in Berlin

Stand: 31.07.2024 08:43 Uhr

Mehr als zwei Jahre nach den ersten Störaktionen der Klimagruppe Letzte Generation hat die Berliner Staatsanwaltschaft den Großteil der Verfahren abgearbeitet. Von 4.844 Fällen seien noch 215 offen (Stand: 29. Juli), wie ein Sprecher auf dpa-Anfrage mitteilte.
 
Gleichwohl beschäftigen viele Fälle, die bei der Staatsanwaltschaft vom Tisch sind, noch länger die Justiz. Rechtskräftig sind den Angaben zufolge bislang nur 243 Verurteilungen.

Archivbild: Klimaschutz-Demonstranten der Gruppe "Letzte Generation" stehen vor dem Kanzleramt am 22.06.2022. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Klima-Aktivist nach Farbattacke auf Kanzleramt vor Gericht

mehr

Oftmals mehrere Fälle miteinander verbunden

Berlin ist von Verfahren gegen Klimademonstranten besonders betroffen. In der Hauptstadt gab es viele Straßenblockaden, aber auch mehrfach Farbattacken auf Gebäude der Bundesregierung oder Wahrzeichen.
 
Da Mitglieder der Klimagruppe häufig an verschiedenen Aktionen beteiligt sind, werden oft mehrere Fälle miteinander verbunden. Dies sei in 935 Fällen so gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Knapp 300 Verfahren seien eingestellt worden, etwa weil es nicht genügend Beweise gab. Zudem habe Berlin Verfahren an andere Behörden abgegeben. Das sei insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden häufig so, hieß es.

Verstärkt beschleunigte Verfahren

703-mal hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Anklage erhoben, in 488 Fällen davon ist dies im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erfolgt. Die Anklagebehörde hatte im Sommer 2023 damit begonnen, verstärkt beschleunigte Verfahren gegen Klimademonstranten zu beantragen, damit diese schneller abgeschlossen werden. Dem zuständigen Amtsgericht Tiergarten fehlte jedoch in 96 Fällen die dafür erforderlich klare Beweislage und es wurde in das übliche Verfahren übergegangen.
 
In 1.463 Fällen hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - beantragt. Da die Betroffenen meist Widerspruch dagegen einlegen, kommt es in der Regel aber doch zum Prozess. Inzwischen gebe es 427 Verurteilungen, überwiegend zu Geldstrafen (412), so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Von den 243 rechtskräftigen Entscheidungen seien 38 im beschleunigten Verfahren erfolgt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.7.2024, 7:55 Uhr