Symbolbild: Das Logo des rbb (Rundfunk Berlin Brandenburg) am Hochhaus in der Masurenallee. (Quelle: dpa/Soeren Stache)

Berlin Brandenburg rbb-Skandal: Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung der juristischen Direktorin

Stand: 02.07.2024 18:15 Uhr

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag die fristlose Kündigung der ehemaligen juristischen Direktorin des rbb bestätigt. Das entschied das Gericht im ersten Berufungsverfahren zur Kündigung der ehemaligen rbb-Führungsebene.
 
Die ehemalige Direktorin behält aber ihren vertraglich zugesicherten Anspruch auf betriebliche Altersrente von rund 100.000 Euro pro Jahr. Das umstrittene Ruhegeld - ein Übergangsgeld bis zum Renteneintrittsalter wie im Arbeitsvertrag vorgesehen - erhält sie nicht. Außerdem muss sie die ihr gewährte Zulage für die Zeit, als der rbb den ARD-Vorsitz innehatte, zurückzahlen. In der Summe macht das gut 22.000 Euro plus Zinsen aus.

Archivbild: Blick auf das rbb-Fernsehzentrum am Theodor-Heuss-Platz in Berlin. (Quelle: dpa/Eckel)
Ex-rbb-Direktoren kassierten doppelt und dreifach

Zwei von der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger ausgetauschte rbb-Direktoren kassierten nach ihrer Amtszeit doppelt und dreifach. Jetzt hat der Sender in einem Fall die monatlichen Ruhegeldzahlungen eingestellt. Von Gabi Probstmehr

Gericht: Juristische Direktorin hat mehrfach Pflichten verletzt

In dem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht ging es insgesamt um eine Streitsumme in Millionenhöhe. Die erste Instanz des Berliner Arbeitsgerichtes hatte den Arbeitsvertrag mit der Juristin nebst Zulagen und Ruhegeldvereinbarungen als sittenwidrig gewertet - und ihn damit für nichtig erklärt.
 
So weit geht das Landesarbeitsgericht in der Berufungsentscheidung nicht: die Vereinbarung eines Ruhegelds sei nicht grundsätzlich zu beanstanden. Allerdings erkennt es die fristlose Kündigung durch den rbb als wirksam an. Die juristische Direktorin habe mehrfach Pflichten verletzt, die sich aus ihrer Funktion ergeben hätten. Diese Pflichtverletzungen wiegen nach Auffassung des Gerichts so schwer, dass auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtens sei.
 
Das Urteil könnte wegweisend für die weiteren arbeitsrechtlichen Entscheidungen bezüglich der Entlassung der ehemaligen rbb-Geschäftsleitung sein. Eine Revision hat das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.07.2024, 17:40 Uhr