Symbolbild: Verschiedene Sorten von CBD-Blüten werden auf der Hanfmesse «Mary Jane» zum Verkauf angeboten. (Quelle: dpa/Skolimowska)

Berlin Senats-Email-Adresse für Anfragen: Berlin schafft Anlaufstelle für Fragen zum Cannabis-Gesetz

Stand: 12.07.2024 17:51 Uhr

Für Fragen rund um das Cannabis-Gesetz hat die Berliner Gesundheitsverwaltung eine neue E-Mail-Adresse eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfrage an Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de schicken, wie die Verwaltung mitteilte. Außerdem solle bald eine Themenseite auf der Website der Gesundheitsverwaltung eingerichtet werden, die alle wichtigsten Informationen bündelt, hieß es.

Seit dem 2. Juli zweite Stufe des Gesetzes in Kraft

Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe des Gesetzes in Kraft getreten. Seitdem können nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Volljährige Menschen können dort Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen eine Erlaubnis beantragen, gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Allerdings hatte sich in Berlin der Start dieser zweiten Stufe verzögert, weil zum Monatsbeginn die Strukturen für die Anmeldung der Clubs in der Verwaltung noch nicht geschaffen waren.

Symbolbild: Trockene Cannabis-Pflanzen und Samen und ein Joint liegen auf den Tisch. (Quelle: dpa/Frank Hoermann)
Bezirke sollen Cannabis-Lizenzen erteilen - es fehlen aber wichtige Vorschriften

Ab dem 1. Juli dürfen sich Vereinigungen für den Cannabis-Anbau gründen. Bislang war aber völlig unklar, welche Berliner Behörde zuständig ist. Nun gibt es hier zwar eine Lösung. Doch wichtige Vorschriften fehlen.mehr

Kein guter Start für Anbauvereinigungen in Berlin

Insgesamt verlief in Berlin der Start des Gesetzes mehr als holprig. Kurz vor knapp gab die Gesundheitsverwaltung bekannt, Anbaugenehmigungen könnten bei den Bezirken beantragt werden. Die aber sträubten sich, denn bislang gibt es keine offizielle Verordnung, die genaue
Zuständigkeit ist unklar. Bisher ist auch nicht genau geregelt, auf welchem Wege die Cannabis Clubs ihre Anträge einreichen sollen und welche Unterlagen genau benötigt werden.

"Die Senatsgesundheitsverwaltung arbeitet intensiv und im Austausch mit der Senatskanzlei sowie allen inhaltlich betroffenen Senatsverwaltungen und den Bezirken an der Umsetzung des KCanG (Konsumcannabisgesetz)", teilte eine Sprecherin mit. Demnach wird die Zuständigkeitsverordnung zurzeit für das Mitzeichnungsverfahren mit den thematisch betroffenen Senatsverwaltungen vorbereitet, um anschließend dem Senat vorgelegt werden zu können.

Im Anschluss erhalte der Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister die Möglichkeit Stellung zu nehmen. "Im letzten Schritt wird die Verordnung zur Kenntnisnahme in das Abgeordnetenhaus eingebracht." Zum genauen Zeitrahmen machte die Verwaltung keine
Angaben. Für einen Bußgeldkatalog gebe es bereits einen Entwurf.

Sendung: rbb88,8, 12.07.2024, 17 Uhr