Symbolbild:Eien Frau hält zwei Pakete Nussmischung vor einem Regal im Reformhaus in den Händen.(Quelle:picture alliance/dpa/I.Kjer)

Berlin Verwaltungsgericht Berlin: Reformhaus in S-Bahnhof darf auch sonntags öffnen und Reisebedarf verkaufen

Stand: 17.07.2024 13:16 Uhr

Ein Reformhaus in einem Berliner S-Bahnhof darf vorläufig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
 
Der Einzelhändler muss jedoch durch ein spezielles Kassensystem sicherstellen, dass an diesen Tagen nur Reisebedarf verkauft wird, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

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Das zuständige Bezirksamt hatte gegen den Betreiber des Reformhauses ein Bußgeld verhängt, weil er für ein reduziertes Warenangebot auch an Sonn- und Feiertagen öffnete. Das Bezirksamt sah darin einen Verstoß gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Der Betreiber stellte einen Eilantrag gegen die Entscheidung. Dem gab das Gericht nun statt.

Ausnahme im Gesetz macht es möglich

Der Betreiber des Reformhauses könne sich wahrscheinlich auf eine Ausnahme im Gesetz berufen, so die Begründung des Gerichts. Seine Verkaufsstelle befinde sich in einem Personenbahnhof, da die S-Bahn in Berlin Funktionen des Regionalverkehrs übernehme. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich den Verkauf von Reisebedarf auf Personenbahnhöfen, Flughäfen und in Reisebusterminals.
 
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb24, 17.07.2024, 21:45 Uhr