Im Hans Otto Theater wird am 11.06.2023 das zentrale Einbürgerungsfest des Landes Brandenburg gefeiert. (Quelle: dpa-Bildfunk/Bernd Settnik)

Brandenburg Berlin Mit dem nun neuen Einbürgerungsrecht erwarten Berlin und Brandenburg höhere Nachfrage

Stand: 24.06.2024 11:54 Uhr

Die Ampel-Koalition im Bund hat eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen, das neue Gesetz gilt ab Donnerstag. Berlin und Brandenburg erwarten, dass die Zahl der Einbürgerungen dadurch noch stärker steigen könnte.

Die Länder Brandenburg und Berlin erwarten angesichts des neuen Staatsangehörigkeitsrechts mehr Einbürgerungen.

Eine verlässliche Prognose zum Anstieg der Zahl der Einbürgerungs-Anträge in Brandenburg sei aber nicht möglich, erklärte Innenministeriumssprecher Andreas Carl mit Blick auf Donnerstag, dem ersten Gültigkeitstag des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes. In Berlin rechnet das Landesamt für Einwanderung (LEA) anhand der bereits deutlich steigenden Anträge in den ersten Monaten des Jahres, dass die Einbürgerungszahlen perspektivisch von gut 9000 im vergangenen Jahr auf jährlich 20.000 Einbürgerungsanträgen und mehr gesteigert werden könnten, so der LEA-Sprecher. Berlin hatte sich ohnehin vorgenommen, die Zahl der Einbürgerungen deutlich zu steigern.

Die verantwortlichen Behörden beider Landesregierungen halten den Anstieg der Anträge auch schon deshalb für wahrscheinlich, weil mit dem neuen Gesetz die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gesenkt werden. So müsse etwa die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden und die erforderlichen Aufenthaltszeiten würden verkürzt. Das Innenministerium rechnet erst gegen Ende des ersten Halbjahres 2025 mit der Veröffentlichung der Einbürgerungsstatistik für dieses Jahr.

Archivbild: Teilnehmerin am 09.10.2008 eines Einbürgerungstests an der Volkshochschule Kreuzberg . (Quelle: Picture Alliance/Thomas Koehler/photothek.net)
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Gültig sind die neuen Regelungen ab Donnerstag

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt ab diesem Donnerstag. Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird außerdem generell zugelassen.

Auch die Kommunen rechnen höher Nachfrage nach Einbürgerungen

Auch aus den Kommunen gibt es ähnliche Äußerung, wonach sich eine hohe Nachfrage nach Einbürgerungen nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht abzeichnet. Wie der Mediendienst Integration unter Berufung auf eine Erhebung bei den 50 größten deutschen Städten berichtete, sind schon mehr als 204.000 Anträge in Bearbeitung - das sind mehr als alle Einbürgerungen im vergangenen Jahr in ganz Deutschland. Von den 50 befragten Städten hatten demnach 42 Daten geliefert.

Im vergangenen Jahr hatte es 200.100 Einbürgerungen in ganz Deutschland gegeben. Laut der Erhebung des Mediendienstes Integration wurden in 45 der 50 größten deutschen Städte 2023 insgesamt rund 126.000 Anträge auf Einbürgerung gestellt, 2022 waren es rund 106.000. Die meisten Einbürgerungsanträge wurden in Berlin, Hamburg und München gestellt.

Sendung: radioneins vom rbb, 24.06.2024, 9:35 Uhr