Symbolbild: Das Logo am Rednerpult im Plenarsaal des Brandenburger Landtages. (Quelle: dpa/Soeren Stache)

Brandenburg Parlamentarischer Beratungsdienst hält Brandenburger Wahlrecht für verfassungskonform

Stand: 30.07.2024 20:22 Uhr

Das Wahlrecht in Brandenburg ist verfassungskonform und muss nicht geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags. Eine entsprechende Stellungnahme liegt rbb|24 vor. Zuerst hatten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichtet.
 
Anlass für die Stellungnahme waren Befürchtungen, dass durch die aktuelle Obergrenze von 110 Sitzen im Landtag das Wahlergebnis verzerrt werden könnte. Dies könnte der Fall sein, wenn Parteien durch den Gewinn von Direktmandaten deutlich mehr Sitze, so genannte Überhangmandate, erhielten, als ihnen prozentual durch das Zweitstimmenergebnis zustehen. In diesem Fall erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Der Landtag wird also größer, um das Verhältnis der Zweitstimmen in der Anzahl der Sitze abzubilden.

Der Plenarsaal des Brandenburger Landtages, Archivbild (Quelle: DPA/Soeren Stache)
Überhangmandate könnten Machtverhältnisse im nächsten Landtag verzerren

Bei der Landtagswahl könnten am Ende ungewöhnlich viele Überhangmandate anfallen. Nur wäre das Brandenburger Wahlrecht darauf nicht vorbereitet. Eine Studie befürchtet, dass am Ende das Parlament nicht verfassungskonform wäre. Von Oliver Noffkemehr

Bis zu zehn Überhangmandate unproblematisch

Laut Parlamentarischem Beratungsdienst ist der Ausgleich von bis zu zehn Überhangmandaten unproblematisch. Erst danach führe die Obergrenze zu einer Verzerrung. Zudem sei unklar, ob es auch bei künftigen Wahlen viele Überhangmandate durch erfolgreiche Direktkandidaturen geben werde.
 
Aus diesen Gründen sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, das Wahlgesetz zu ändern. Das wäre nur nötig, wenn sich solche Entwicklungen verfestigten, argumentiert der Parlamentarische Beratungsdienst.
 
In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte der Politikwissenschaftler Robert Vehrkamp vor einem möglicherweise verfassungswidrigen Wahlergebnis gewarnt. Hintergrund ist ein Szenario, in dem die AfD beispielsweise die meisten der 44 Wahlkreise gewinnt, allerdings nur auf ein Viertel der Zweitstimmen kommt.
 
Vehrkamp hatte gefordert, das Wahlgesetz kurzfristig zu ändern, damit im Landtag bis zu 140 Sitze möglich wären. Derzeit gibt es 88 Abgeordnete. Das entspricht der regulären Sitzanzahl, es gibt keine Überhangmandate.

Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 30.7.2024, 18:00 Uhr