Hamburg "Cold Case" in Hamburg: Freispruch trotz erwiesener Schuld
Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Blumenhändlers im Hamburger Stadtteil Horn hat das Landgericht Hamburg am Mittwoch einen Angeklagten freigesprochen - obwohl es für erwiesen hält, dass er das Opfer getötet hat.
"Wir sind davon überzeugt, dass Sie den Blumenhändler getötet haben. Mit dieser Schuld werden Sie leben müssen", sagte die Vorsitzende Richterin zum heute 54-jährigen Angeklagten. Doch für eine Verurteilung wegen Mordes, der nicht verjährt, müssten bestimmte Merkmale vorliegen, etwa Habgier - und die Richter seien nicht sicher, ob eines erfüllt sei. Ein Totschlag ist inzwischen verjährt.
Tat im März 1992
Der damals 21-jährige Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im März 1992 zusammen mit dem späteren Opfer in dessen Wohnung in Horn Alkohol getrunken. Es sei vereinbart worden, dass der Angeklagte gegen Geld Sex mit dem Blumenhändler hatte. Während eines Streits habe er dem 60-Jährigen mehrfach mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken im Schlafzimmer gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt. Dann habe er ihn mit einem Bettlaken erdrosselt.
Es konnte laut Gericht nicht bewiesen werden, dass der Angeklagte die Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hauptbahnhof hatte, an sich nahm.
Spuren im Laufe der Jahre mehrmals untersucht
Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat damals zunächst nicht aufgeklärt werden. In den folgenden Jahren wurden die gesicherten Spuren laut Polizei mehrmals erneut kriminaltechnisch untersucht. Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte es dann im Mai vergangenen Jahres eine DNA-Treffermeldung aus Italien gegeben.
Der Angeklagte, der zuletzt in England lebte, kommt jetzt aus der Untersuchungshaft frei. Weil das Gericht von seiner Schuld überzeugt ist, bekommt er aber keine Haftentschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 18.12.2024 | 18:00 Uhr