E-Scooter am Bahnsteig

Hessen E-Scooter in Frankfurter U- und Straßenbahnen nun verboten

Stand: 01.10.2024 06:33 Uhr

In Frankfurt dürfen ab jetzt keine E-Roller mehr in den U- und Straßenbahnen mitgenommen werden. Die VGF begründete das Verbot mit Sicherheitsbedenken bei den Akkus der Roller. RMV und NVV wollen sich der neuen Regelung nicht anschließen.

Die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt ist seit diesem Dienstag (1. Oktober) verboten. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) reagierte damit auf eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Der Grund: Die in den Elektrorollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus würden im Gegensatz zu beispielsweise Akkus von Pedelecs – also Fahrrädern mit Motor – nicht auf ihre mechanische Festigkeit überprüft.

Dadurch sei das Brand- und Explosionsrisiko sowie das Risiko von austretendem Rauchgas höher. Das hatte die VGF schon vor einer Woche (24. September) als Begründung mitgeteilt.

"Entscheidung nicht leichtgefallen"

Es sei keine leichte Entscheidung gewesen, hieß es in einer Mitteilung der VGF. Die Sicherheit der Fahrgäste stehe aber "über allen anderen Erwägungen".

Man folge damit der Einschätzung von Expertinnen und Experten in der Nahverkehrs-Branche und dem Beispiel anderer großer Verkehrsunternehmen etwa in Berlin, Hamburg und München. Dort sei das Mitnahme-Verbot bereits umgesetzt.

Wie die Mitnahme bisher geregelt war

Bisher galten für die Mitnahme der E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder und Pedelecs: Demnach waren sie prinzipiell erlaubt, einen Anspruch auf die Beförderung gab es aber nicht. Zu bestimmten Zeiten konnte die Mitnahme zudem eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Rollstuhlfahrern und Kinderwägen wurde zudem Vorrang eingeräumt. Das gilt auch in Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn sowie Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV).

Man bedauere es, wenn die Entscheidung "im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt". Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken für seine Fahrgäste müsse ein Verkehrsunternehmen allerdings "nach bestem Wissen und Gewissen" ausschließen. Dazu sei die VGF rechtlich verpflichtet.

Bereits im Februar hatte sich der Branchenverband VDV für ein Verbot in Bussen und Bahnen ausgesprochen – eine Reaktion auf zwei Gutachten, die den E-Tretrollern mangelnde Sicherheitsstandards bescheinigten sowie Explosionen im öffentlichen Nahverkehr in unter anderem London, Madrid und Barcelona.

RMV will bundesweite Regelung

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hatte auf die VGF-Ankündigung überrascht reagiert und kritisierte die Entscheidung als Alleingang. Man verfolge die Branchen-Diskussion um die Akku-Probleme genau, teilte der Verkehrsverbund auf hr-Nachfrage mit. An den Regelungen zur Beförderung werde man aber nichts ändern. Stattdessen bevorzugt der RMV eine bundesweite Regelung.

E-Tretroller hätten eine hohe Relevanz als Verkehrsmittel für die sogenannte letzte Meile und eine nahtlose Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel – auch über die Grenzen der Verbundsgebiete hinweg. "Es wäre für diese Fahrgäste nicht verständlich, wenn in einem Regionalzug beispielsweise in Aschaffenburg eine andere Mitnahmeregelung gilt als im selben Zug in Hanau", so der RMV.

Auch NVV gegen Verbot

Auch der NVV betonte gegenüber dem hr die Bedeutung von E-Scootern für die "letzte Meile" und sprach sich gegen ein flächendeckendes Mitnahmeverbot aus. Gerade in einer ländlich geprägten Region wie Nordhessen sei die Verknüpfung des Nahverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln wichtig.

Man habe sich intensiv mit einem Verbot der Elektroroller beschäftigt und halte die Empfehlung des VDV für vertretbar, aber nicht erforderlich. Bislang seien keine Fälle von brennenden E-Rollern in Bus und Bahn innerhalb des Verbundgebiets Nordhessen bekannt.  

Pedelecs und E-Rollstühle ausgenommen

Das Verbot bei der VGF betrifft ausschließlich E-Roller. Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von der Regelung nicht betroffen, da ihre Akkus den Gutachten zufolge strengeren Sicherheitsanforderungen genügen.

Frankfurt verbietet E-Scooter in U- und Straßenbahnen

Die VGF kündigte an, die Entwicklung für entsprechende "Elektrokleinstfahrzeuge" im Auge zu behalten – und deutete an, sich an einer Positivliste zu orientieren zu wollen, die der VDV plane.

In Darmstadt gilt ein entsprechendes E-Scooter-Verbot in Straßenbahnen und Bussen bereits seit dem 15. Juli.