Ein Jäger sitzt auf einem Hochsitz, im Anschlag ein Gewehr.

Hessen Afrikanische Schweinepest: Neue Sperrzone und verstärkte Wildschwein-Jagd

Stand: 25.07.2024 19:46 Uhr

Das Landwirtschaftsministerium hat die von der Schweinepest betroffenen Gebiete neu eingeteilt und erweitert. In einer Pufferzone liegen nun auch weitere Kreise. Dort soll verstärkt Jagd auf Wildschweine gemacht werden.

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hessen hat das Landwirtschaftsministerium die betroffenen Gebiete neu abgegrenzt und erweitert. Die bisherige Restriktionszone von rund 100.000 Hektar wird in eine sogenannte "Sperrzone II" umgewandelt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Diese Sperrzone II wird um eine Pufferzone ("Sperrzone I") erweitert, in der zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen wird.

Strenge Auflagen für Sperrzone II

In der "Sperrzone II", die eng um das Kerngeschehen eingerichtet wurde, gelten weiter ein grundsätzliches Jagdverbot, eine Leinenpflicht für Hunde sowie Vorgaben für die Landwirtschaft bei der Ernte, um eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu verhindern. Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben.

Der Kreis Groß-Gerau liegt vollständig in der Sperrzone II. Ferner zählen dazu Teile der Kreise Offenbach-Land, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg sowie des Main-Taunus-Kreises und der Städte Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden.

Kartenausschnitt von Südhessen, in welchen zwei Zonengrenzen eingezeichnet wurden. Darüber steht "Zonierung Afrikanische Schweinepest".

Die neue Gebietseinteilung zur ASP-Bekämpfung

Neu: Pufferzone mit Jagderlaubnis

An die "Sperrzone II" angrenzend wird nun zusätzlich ein zehn Kilometer breiter Streifen als eine neue "Sperrzone I" festgelegt. Diese umfasst knapp 150.000 Hektar und wirkt als sogenannte Pufferzone. Sie erweitert nach Ministeriumsangaben das betroffene Gebiet um Teile des Hochtaunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße.

In der Sperrzone I gelten Leinenpflicht und Jagdverbot nicht. Vielmehr wird zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen. Ziel ist laut Ministerium, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr für die Wildschweine einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Einschränkungen gibt es bei den Jagdarten, da eine Versprengung der Wildschweine verhindert werden müsse.

Für Schweinehalter innerhalb der Sperrzone I gelten ebenfalls Einschränkungen, zum Beispiel müssen sie fiebrige oder tote Schweine melden und dürfen lebende Schweine nur unter Auflagen in Drittländer transportieren.

Afrikanische Schweinepest: Landrat besucht betroffene Betriebe

Sperrzone III im Kreis Groß-Gerau soll kommen

Die Umbenennung und Neueinrichtung der Pufferzone geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück. Neben den beiden Sperrzonen I und II soll im Kreis Groß-Gerau perspektivisch eine Sperrzone III eingerichtet werden. Eine finale Festlegung dieser Zone durch die EU steht noch aus.

Die Sperrzone III soll dann die aktuell gültigen Schutz- und Überwachungszonen ersetzen, die um Betriebe mit infizierten Hausschweinen gezogen wurde. Dort gelten noch strengere Auflagen für die Landwirte.

Hessen kämpft seit Mitte Juni gegen die Afrikanische Schweinepest, nachdem im Kreis Groß-Gerau der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein festgestellt wurde. Das Virus hat bereits einige Schweinebetriebe erreicht, in denen die Tiere getötet werden müssen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.