Das Land- und Amtsgericht Frankfurt von der Straße aus fotografiert. Davor ist ein Mensch zu sehen, wie er vorbeiläuft. Die Tür zum Gebäude steht offen.

Hessen Ex-Jugendtrainer wegen Vergewaltigung verurteilt

Stand: 04.12.2024 13:45 Uhr

Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer ist wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor hatte der BGH ein früheres Urteil teilweise aufgehoben.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 37-Jährigen am Mittwoch zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft. Zudem werde die Sicherungsverwahrung angeordnet, sagte der Vorsitzende Richter der Strafkammer. Der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, die Rückfallgefahr sei hoch.

Mehr als 60 Vergewaltigungen

In den Jahren zwischen 2008 und 2021 hatte der Verurteilte mehrere minderjährige Jungen sexuell missbraucht. Verurteilt wurde er unter anderem wegen 60 Vergewaltigungen und vier schweren Vergewaltigungen. Der Mann habe sich in der Gerichtsverhandlung "überwiegend geständig" gezeigt, sagte der Richter.

Zum Schutz der missbrauchten Jungen war die Öffentlichkeit von dem Prozess größtenteils ausgeschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und eine Sicherungsverwahrung beantragt, der Rechtsanwalt des 37-Jährigen plädierte auf eine Haftdauer von acht Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Der Mann musste sich vor einer anderen Jugendschutzkammer des Landgerichts erneut verantworten, da der Bundesgerichtshof (BGH) das frühere Urteil teilweise aufgehoben hatte.

Die nun ausgesprochene Strafe ist um sechs Monate kürzer ausgefallen als in erster Instanz. Sechs der 69 Einzelfälle, unter anderem eine Serie von Vergewaltigungen im Oktober 2021, mussten neu verhandelt werden.

Massive Bedrohungen in sozialen Medien

Laut Urteilsbegründung hatte der Mann dabei wie bereits in früheren Fällen zunächst über die sozialen Medien Kontakt zu den Jungen aufgenommen, und zwar unter einem falschen Namen. Er warf ihnen zum Beispiel vor, Drogen verkauft, jemanden geschlagen oder Nacktaufnahmen von Frauen gemacht zu haben. Dabei bedrohte er sie massiv. So schrieb er etwa, der Familie der Jungen werde etwas passieren oder sie würden in der Schule aufgesucht und mitgenommen. 

Unter seinem Klarnamen sagte der vorbestrafte Angeklagte gleichzeitig den verängstigten Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren Hilfe zu. Als sie in seiner Wohnung in Hattersheim (Main-Taunus) waren, betäubte er sie mit Alkohol und einem sedierenden Medikament, mit dem er etwa Schokodrops versehen hatte.

Liste geplanter Misshandlungen

Dann vergewaltigte er die bewusstlosen Jungen mehrfach und filmte das Geschehen mit seinem Handy. Zuvor hatte er sich eine Liste gemacht, welchen Jungen er an welchem Tag misshandeln wollte. Es habe sich bei den Taten um "äußerst intensive, lang andauernde, äußerst erniedrigende Handlungen" gehandelt, so der Vorsitzende Richter. 

Stunden später erwachten die Jungen mit Kopfschmerzen in der Wohnung, an das Geschehen erinnern konnten sie sich nicht. Sie erfuhren erst später von der Polizei, was ihnen passiert war.

Einer der Jungen bezeichnet Verurteilten als "Monster"

Bis heute leiden sie an den psychischen Folgen der Taten. Einer der Jungen habe den Angeklagten als "Monster" bezeichnet, sagte der Richter.

Der Angeklagte hatte den Opfern Schadenswiedergutmachung in jeweils vierstelliger Höhe angeboten. Eine Vertreterin der Nebenklage nannte die Summe unverschämt niedrig. Einige Opfer nahmen das Angebot dennoch an. Im Juli war die Verteidigung noch mit einem Verständigungsangebot gescheitert: Sie hatte Schadenswiedergutmachung angeboten und um eine Strafe unter zehn Jahren gebeten. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab.

Zwischen Sommer 2019 und Oktober 2021 arbeitete der Mann als Jugendtrainer für den Fußball-Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden. Kinder und Jugendliche des Vereins waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht betroffen.

Angeklagter zog wegen Verfahrensfehler vor BGH

Das Frankfurter Landgericht hatte den Mann im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte verurteilt. Zudem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Angeklagte zog wegen eines Verfahrensfehlers vor den BGH. Er hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit während eines Teils der Verhandlung beanstandet. Ein Geschädigter war damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Als später ein medizinischer Sachverständiger befragt wurde, war die Öffentlichkeit nicht wieder zugelassen worden.

Verhandlungen in Strafverfahren sind normalerweise öffentlich, es gibt aber Ausnahmen – etwa wenn bei Verhandlungen über mögliche Sexualstraftaten minderjährige Zeugen befragt werden.

Hinweis: In einer ersten Version wurde der Tatzeitraum mit 2014 bis 2021 angegeben. Nach Angaben des Richters erstreckt sich der Gesamttatzeitraum jedoch von 2008 bis 2021.