Justitia

Hessen Mord an 28-Jähriger in Frankfurt - Mehr als neun Jahre Jugendstrafe für Täter

Stand: 10.07.2024 16:36 Uhr

Im Gerichtsverfahren wegen Mordes an einer 28-Jährigen in Frankfurt ist das Urteil gefallen. Der heute 18-Jährige hatte eine Frau erwürgt und seine Tat gefilmt.

Wegen Mordes an einer Frau ist ein 18-Jähriger vom Frankfurter Landgericht zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

"Es handelte sich um eine extrem brutale Tat", sagte die zuständige Staatsanwältin nach der Urteilsverkündung. Der Täter habe die 28-Jährige mit einer Hand erwürgt und mit der anderen seine Tat gefilmt. Die jeweils mehrere Sekunden dauernden Videos seien bei dem Prozess gezeigt worden.

Tat mit "Hinrichtungscharakter"

Den Angaben zufolge hatte der damals 17-Jährige die über zehn Jahre ältere Frau im vergangenen Herbst in einer Bar in der Frankfurter Innenstadt wenige Stunden vor der Tat kennengelernt. Sie nahmen Koks, tranken Alkohol, dann gingen sie in ihre Wohnung im Stadtteil Sachsenhausen. Dort hatte der junge Mann beim Sex Erektionsprobleme, sie soll ihn ausgelacht haben.

Daraufhin erwürgte er sie, zudem schlug er ihr mehrfach ins Gesicht. Die Kammer sprach in ihrem Urteil von einem "Hinrichtungscharakter", wie die Staatsanwältin ausführte. Später hatte er seiner Betreuerin die Tat gestanden, die Frau alarmierte die Polizei. Der Täter wurde am alten Flugplatz in Frankfurt-Bonames festgenommen. Einen Tag nach seiner Festnahme kam der Jugendliche in Untersuchungshaft.

Angeklagter gestand die Tat

Angesichts des Alters des Mannes, der wegen Gewalttaten bereits vorbestraft war, wurde im Frankfurter Landgericht seit dem Prozessbeginn Ende Mai unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Auch das Urteil wurde hinter verschlossenen Türen verkündet. Laut Angaben der Anklagebehörde gestand er die Tat.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenso wie die Nebenklage die Höchststrafe für jugendliche Täter von zehn Jahren sowie den Vorbehalt einer späteren Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag. 

Heimtücke als Mordmerkmal

Als Mordmerkmale nannte die Jugendstrafkammer Heimtücke und niedrige Beweggründe. In ihrem Urteil wurde eine spätere Sicherungsverwahrung des Mörders vorbehalten. "Das ist das ganz Besondere an diesem Urteil", sagte die Anklagevertreterin.

Zum Ende seiner Haftzeit soll der 18-Jährige psychiatrisch begutachtet werden, dann wird über die mögliche Verhängung einer Sicherungsverwahrung entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.