Justitia

Hessen Eigene Tochter und Nachbarn terrorisiert: Ehepaar aus Rhein-Main-Gebiet muss ins Gefängnis

Stand: 09.01.2025 10:24 Uhr

Ein Ehepaar aus dem Rhein-Main-Gebiet hat jahrelang seine Nachbarn sowie die eigene Tochter terrorisiert. Neben Drohschreiben schreckten sie nicht davor zurück, sich selbst die Nase zu brechen, um anderen Körperverletzung zu unterstellen.

Von Heike Borufka

Ein älteres Ehepaar aus dem Rhein-Main-Gebiet, das jahrelang seine Nachbarn und die eigene Tochter tyrannisiert hat, muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof hat kurz vor Weihnachten das Urteil gegen die 72-Jährigen bestätigt und ihre Revision verworfen. Das bestätigte die Frankfurter Staatsanwaltschaft dem hr. 

Häuser demoliert und Post abgefangen

Das Ehepaar, das mehrfach umgezogen war, hatte zwischen 2016 und 2018 Drohschreiben unter anderem an seine Nachbarn in Frankfurt-Sossenheim und Schlangenbad (Rheingau-Taunus-Kreis) geschickt.

Außerdem bestellten die Angeklagten auf den Namen der Nachbarn Waren bei Online-Anbietern, demolierten heimlich ihre Häuser, fingen Post ab und stalkten sie. Als die Nachbarn ihnen auf die Schliche kamen, überzogen die Angeklagten sie mit Anzeigen, um den Verdacht von sich zu lenken.  

Sich selbst verletzt, um andere zu beschuldigen

Das Paar unterstellte den Nachbarn Straftaten wie Körperverletzungen. In einem Fall wurden sie bei der Polizei vorstellig, zeigten Hämatome, Kratzer und einen Nasenbeinbruch inklusive Atteste und Fotos. Später stellte sich heraus, die Verletzungen hatten sie sich selbst zugefügt. Laut Urteil war alles frei erfunden beziehungsweise selbst zugefügt.  

Auch ihre Tochter bedrohten die Eltern anonym oder bestellten Waren für sie und ihren Freund. Sie beleidigten die Tochter in anonymen Schreiben an deren Freundin.  

Verfahren mit mehr als 30 Akten

Ein Jahr lang verhandelte das Landgericht Frankfurt gegen das Paar. Mehr als 30 Verhandlungstage lang wurden Sachverständige gehört und Zeugen vernommen. 30 Aktenbände umfasste das Verfahren.

Die Verteidigung, die einem Beamten Ermittlungseifer unterstellte, Hackerangriffe für die Schreiben verantwortlich machte, plädierte am Ende auf Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwei Jahre und zehn Monate Haft. 

Wegen Fluchtgefahr verhaftet

Im Sommer 2022 ging das Landgericht dann in seinem Urteil ungewöhnlicherweise über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und verhängte drei Jahre Freiheitsstrafe unter anderem wegen falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat und Unterschlagung. 

Noch im Gerichtssaal wurden die Angeklagten wegen Fluchtgefahr verhaftet, kamen allerdings nach sieben Wochen wieder frei, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt den Haftbefehl wieder aufgehoben hat. Allerdings wurden ihre Pässe einbehalten.  

Da das Urteil nun rechtskräftig ist, müssen die 72-Jährigen ihre Gefängnisstrafe absitzen. Wann das sein wird, steht noch nicht fest. Dafür werden sie zum Strafantritt geladen.