Auf einem Schild steht: Sperrgebiet Schweinepest

Hessen Sperrzone wegen Schweinepest in Südhessen wird erneut ausgeweitet

Stand: 05.08.2024 15:18 Uhr

Pilze sammeln, Geocaching oder den Hund Stöckchen holen lassen: All das ist im Bereich der Schweinepest-Schutzzone in Südhessen verboten. Diesbezüglich gibt es laut den zuständigen Behörden aber noch Luft nach oben. Die Schutzzone wird derweil ausgeweitet.

Nach einem weiteren Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Südhessen wird die Schutzzone im Landkreis Bergstraße erneut ausgeweitet. Betroffen seien nunmehr Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Lindenfels, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach und Lautertal, wie der Landkreis am Montag mitteilte. 

Kartenausschnitt von Südhessen, in welchen zwei Zonengrenzen eingezeichnet wurden. Darüber steht "Zonierung Afrikanische Schweinepest".

Die Sperrzonen wurden ausgeweitet.

Die erneute Ausweitung der Sperrzone II sei wegen eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) notwendig, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. Die Jagd müsse in dem betroffenen Gebiet derzeit ruhen. 

Auch Pilzesammeln in Sperrzone II verboten

Die Bevölkerung sei dringend aufgefordert, nur befestigte oder gekennzeichnete Wege zu nutzen und die Leinenpflicht für Hunde zu beachten. Das Verlassen der Wege sei untersagt - damit seien auch Freizeitaktivitäten wie Geocaching oder Schnitzeljagd derzeit nicht erlaubt, hieß es.

Kartenausschnitt vom Kreis Bergstraße, in welchen zwei Zonengrenzen und rote Linien für den Verlauf eines Elektrozauns eingezeichnet wurden. Darüber steht "Kreis Bergstraße Sperrzonen und Elektrozaun".

Neben den Sperrzonen sollen Elektrozäune um die Fundorte helfen, die Ausbreitung des Virus durch Wildschweine zu verhindern.

Auch Pilze und Waldfrüchte dürften in Waldflächen der Sperrzone II derzeit nicht gesammelt werden. Grundsätzlich gilt dort ein Verbot für alle Aktivitäten, durch die Wild aufgeschreckt werden kann. 

Bei Nicht-Beachtung drohen Bußgelder

In den vergangenen Tagen habe sich allerdings gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet würden, sagte Schimpf. Daher appelliere man dringend an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Vorgaben zu halten - andernfalls drohten Bußgelder. Die Situation entwickele sich dynamisch, daher müssten sowohl die Sperrzone als auch gegebenenfalls die Maßnahmen stetig angepasst werden. 

Die Afrikanische Schweinepest war Mitte Juni erstmals bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen worden. Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Für Menschen und andere Tierarten ist sie laut Bundesagrarministerium ungefährlich. Bislang waren acht Landwirte mit Schweinehaltung von der Seuche betroffen, alle im Kreis Groß-Gerau.