
Hessen Tauben-Töten in Limburg: Umweltministerium durchkreuzt Pläne der Stadt
Kurz bevor das umstrittene Taubentöten in Limburg losgehen sollte, hat die Stadt ihre Pläne vorerst wieder gestoppt: Das hessische Umweltministerium hob überraschend einen Erlass auf, der Tauben bisher unter keinen gesonderten Schutz stellte. Tierschützer jubeln bereits.
Tierschützer in Limburg jubeln. Sie sind der Meinung: Die Limburger Tauben sind vor dem Tod durch Genickbruck gerettet. Zumindest vorerst sind sie das wohl auch. Die Stadt vergibt den neuerlichen Auftrag, rund 200 Tauben wegen der Überpopulation in der Stadt einzufangen und zu töten, vorerst nicht und prüft das weitere Vorgehen. Eigentlich hätte das Töten am 22. April beginnen sollen.
Hintergrund der aktuellen Ereignisse ist die Aufhebung eines Erlasses des hessischen Umweltministeriums. Der regelte seit 2022, wie Stadttauben in Hessen kategorisiert werden und unter welche Schutzvorschriften sie fallen.
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Wild oder nicht – das ist hier die Frage
Stadttauben stammen nämlich von der Felsentaube ab, wurden vom Menschen domestiziert und dann wieder verwildert. Auf mehreren Seiten erörterte der Erlass, der dem hr vorliegt, ob die Stadttaube heute ein Wildtier oder ein Haustier ist.
Das Fazit: Entwichene Haustiere würden nicht automatisch zu "wild lebenden Tieren". Weil Stadttauben von menschlichen Strukturen abhängig seien und in der freien Natur nicht eigenständig überleben könnten, seien sie auch in ihrer verwilderten Form im besiedelten Bereich keine echte wildlebende Art, hieß es. Damit sei die Stadttaube ausdrücklich nicht natur- und artenschutzrechtlich geschützt.
Diese Klassifizierung wurde nun einkassiert, wie das CDU-geführte Umweltministerium am Donnerstag auf hr-Anfrage bestätigte. Der entsprechende Erlass wurde demnach am Mittwoch aufgehoben.
Stadttauben in Limburg gelten nun als geschützte Wildtiere
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen teilte am Freitag auf hr-Anfrage mit: Der Erlass sei " infolge behördeninterner Umstrukturierungen sowie aufgrund grundsätzlicher Anfragen überprüft und zurückgenommen" worden.
Die Konsequenz daraus sei, dass die Stadttauben in Limburg nun als "wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten" gelten. Um sie zu fangen und zu töten bräuchte man nun Ausnahmgenehmigung, so das RP. Zuständig für die Prüfung sei die die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg.
Juristin: Erlass nicht haltbar
Öffentlich wurde die Entscheidung durch die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Juristin Nadine Hieß aus Wiesbaden. Sie teilte dem hr mit, dass sie vom Stadttauben-Projekt Limburg "um Hilfe gebeten" worden sei.
Sie habe sich deshalb vor einigen Monaten an das Ministerium gewandt und um eine Überprüfung des Erlasses gebeten. Der sei aus ihrer Sicht juristisch nicht haltbar gewesen. Hieß meint: Ohne den Erlass gebe es auch keine rechtliche Grundlage, um eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Tierschützer jubeln – Stadt prüft
Hieß wertete die Aufhebung als klaren Erfolg - ebenso wie das Limburger Stadttauben-Projekt und der Deutsche Tierschutzbund. "Rettung in letzter Sekunde", schrieben die Limburger Taubenschützer. Der Tierschutzbund teilte mit: Limburg müsse die Tötungsaktion nun abblasen.
Die Stadt bestätigte am Donnerstag, dass die Aufhebung des Erlasses vorliege, erklärt aber: Der Erlass sei für die Entscheidung zur Verringerung der Taubenpopulation "nur indirekt handlungsleitend" gewesen.
Er sei von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises als Begründung dafür herangezogen worden, dass die Stadt oder ein von ihr beauftragter Schädlingsbekämpfer keine Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz benötige.
Die Stadt warte nun auf eine Mitteilung des Landkreises, ob es nach der Aufhebung einer besonderen Genehmigung bedürfe. Bis dahin werde die Stadt keinen Auftrag vergeben.
Landkreis: "Wäre Gegenstand weitergehender Prüfung"
Der Kreis teilte auf hr-Anfrage mit: Der Erlass von 2022 sei zurückgenommen worden. "Was die Konsequenz sein soll beziehungsweise welchen rechtlichen Standpunkt das Ministerium nun einnimmt, wird im neuen Erlass vom 26. März 2025 nicht zum Ausdruck gebracht." Die Hintergründe für die Entscheidung seien dem Kreis vom Ministerium nicht genannt worden.
Außerdem teilte der Kreis mit: "Ob gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 3 Bundesartenschutzverordnung für das in Limburg geplante Einfangen und Töten von 200 Stadttauben erteilt werden kann, wäre Gegenstand einer weitergehenden Prüfung."
Ohne Ausnahmegenehmigung wird es also in Limburg nicht gehen. Offen ist, ob und auf welcher Grundlage sie erteilt werden könnte.