Hessen Tausende "Lappen" noch nicht gegen neue Führerscheine getauscht
Mitte Januar endet eine Frist für den Umtausch von alten Führerscheinen aus Papier. In Frankfurt und Limburg haben dies aber erst die Hälfte der Betroffenen beantragt.
Wer 1971 oder später geboren ist und seinen Führerschein bis einschließlich 1998 gemacht hat, muss das alte Dokument aus Papier gegen eine Plastikkarte tauschen. Am 19. Januar 2025 verliert der Führerschein sonst seine Gültigkeit. In Hessen werden derzeit allerdings nur wenige Umtauschanträge bearbeitet, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergeben hat.
Im Landkreis Limburg-Weilburg seien bis 15. Dezember erst 45 Prozent der von der Regelung betroffenen Führerscheine umgetauscht worden. Dort müssten insgesamt 10.618 Menschen ihre Fahrerlaubnis-Bescheinigung erneuern, teilte die Behörde mit.
In Frankfurt sind insgesamt 25.297 Führerscheine betroffen, hieß es von der Stadt. Bis zur Monatsmitte seien aber auch dort weniger als die Hälfte getauscht worden.
Alte Lappen teils nicht digital erfasst
Im Landkreis Gießen befinden sich nach Angaben einer Sprecherin 864 Umtauschanträge in Bearbeitung (Stichtag 15.12.). Im laufenden Jahr wurden dort bereits 6226 Führerscheine umgetauscht. Wie viele Führerscheine pflichtgemäß zum eigentlichen Umtausch-Stichtag im Januar zu tauschen seien, könne die Behörde allerdings nicht sagen.
Auch andere Landkreise konnten keine exakten Angaben zum Fortschritt beim Umtausch machen. Der Landkreis Kassel etwa teilte mit, dass die alten Führerscheine teilweise noch nicht digital erfasst seien. Auch der Landkreis Offenbach kann die Zahlen nicht aufschlüsseln. Ein Problem sei, dass die Zahl der umtauschpflichtigen Führerscheine auch jene von umgezogenen oder verstorbenen Menschen enthalte. Die Landkreise Offenbach und Fulda konnten ebenfalls keine Auskünfte machen.
Das braucht man zum Umtauschen
Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen spätestens bis zum 19. Januar 2025 gegen Bescheinigungen im EC- und Debitkarten-Format auswechseln. Gültig sind diese dann für 15 Jahre.
Für die Beantragung ist der Personalausweis oder der Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Der Vorgang kostet 25 Euro.
Umtauschfrist für andere Jahrgänge schon abgelaufen
Wer zwischen 1953 und 1970 geboren ist und noch das alte Papierdokument hat, fährt schon eine Weile ohne gültigen Führerschein. Die Fristen für den Umtausch sind bereits abgelaufen. Das kann bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro kosten.
Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren alten Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dabei spielt es keine Rolle, wann sie ihren Führerschein gemacht haben.
Für Führerscheine, die seit 1999 ausgestellt wurden, gibt es unterschiedliche Fristen. Für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 endet sie zuerst - am 19. Januar 2026.