Feuerwerksraketen liegen auf einer weißen Fläche.

Mecklenburg-Vorpommern Feuerwerk an Silvester: Böller und Raketen sicher verwenden

Stand: 29.12.2024 17:00 Uhr

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen, aber nicht alle gehen richtig damit um. So kommt es oft zu teils schweren Verletzungen. Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern.

In der Silvesternacht lassen es die Deutschen gern ordentlich krachen. Feuerwerk darf von Sonnabend, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, verkauft werden. Die Schattenseite des Knallspektakels: hohe Luftverschmutzung, verschreckte Wild- und Haustiere sowie teilweise schwer verletzte Menschen. Immer wieder kommt es auch zu Ausschreitungen und Angriffen auf Einsatzkräfte. Übrig bleiben zudem Tausende Tonnen Feuerwerksmüll.

Private Feuerwerke stehen deshalb zunehmend in der Kritik. Zahlreiche Organisationen und ein breites Aktionsbündnis, dem unter anderem Umwelt- und Tierschutzverbände, die Bundesärztekammer oder die Gewerkschaft der Polizei angehören, verlangen ein Verbot. Rettungsdienste rufen zum vorsichtigen Gebrauch von Feuerwerk und zur Rücksichtnahme auf.

Vorsicht vor illegalem Feuerwerk

Besonders gefährlich sind illegale Feuerwerkskörper, die meist aus dem Ausland kommen. Sie sehen oft harmlos aus, sind aber hochexplosiv. Der TÜV-Verband warnt vor den Verletzungsgefahren. "Ein unsachgemäßer Gebrauch kann zu schweren Verbrennungen oder anderen Verletzungen führen", so Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Häufig betroffen sind Hände, Finger sowie Augen und Ohren. Auch Patienten mit einer chronischen Lungenerkrankung wie Asthma sind durch die hohe Feinstaubbelastung in der Silvesternacht gefährdet. Der Kauf illegaler Ware stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar, es drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen.

CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer auf einem Paket mit Feuerwerkskörpern.

Zugelassene Ware erkennt man am CE-Zeichen und der darunter stehenden Registrierungsnummer.

Tipps für sicheres Knallen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Feuerwerk der Kategorien 1 und 2. Die Kategorie F1 umfasst Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen. Böller und Raketen, die unter freiem Himmel gezündet werden, gehören zur Kategorie F2.

  • Auf CE-Kennzeichnung achten. Legale Feuerwerkskörper erkennt man am CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie einer Registrierungsnummer. Sie besteht aus zwei vierstelligen Zahlen und der Kategorie F1 oder F2, also zum Beispiel 0589-F2-1234. Fehlen diese Angaben, sollte man die Finger von den Feuerwerkskörpern lassen. Niemals selbst gebastelte Böller verwenden. Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen.
  • Beschränkungen berücksichtigen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur in der Zeit vom 31. Dezember bis einschließlich 1. Januar erlaubt. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich verboten.
  • Altersbeschränkung beachten. Böller, Raketen und Verbundfeuerwerk der Kategorie F2 dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und Tischfeuerwerk sind für Kinder ab 12 Jahren und das ganze Jahr über zugelassen. Trotzdem sollten Eltern das Abbrennen beaufsichtigen. Auch die Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet.
  • Fenster und Türen geschlossen halten. In der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen in der Wohnung schließen. Auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen sollten geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und Brände auslösen können.
  • Immer nach draußen gehen. Die meisten Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien angezündet werden. Das Abbrennen in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
  • Gebrauchsanweisung beachten. Vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise sorgfältig lesen.
  • Genügend Abstand halten. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge oder Böller niemals in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach mindestens acht Meter Abstand halten. In der Hand angezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
  • Raketen nicht aus der Hand starten, sondern aus Flaschen oder Rohren. Diese am besten in eine Getränkekiste stellen oder in den Boden stecken, damit sie nicht umfallen und ungehindert aufsteigen können. Dabei auch auf die Windrichtung achten. Niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Autos zielen.
  • Blindgänger und beschädigte Raketen liegen lassen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden. Häufig kommt es bei ihnen zu einer verspäteten Zündung. Blindgänger ausreichend abkühlen lassen und bei einem Recycling- oder Wertstoffhof entsorgen.
  • Kinder schützen. Erwachsene sollten Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben und mit ihnen über Gefahren sprechen. Besonders kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht - am besten in der Wohnung - bleiben.
  • Rücksicht auf Tiere nehmen. Die meisten Tiere mögen den Lärm in der Silvesternacht nicht. Hunde und Katzen etwa haben ein viel feineres Gehör als Menschen, sind also wesentlich empfindlicher. Sie sollten in der Wohnung bleiben, nach Möglichkeit in einem ruhigen Raum. Pferde können wegen der Knallerei in Panik geraten. Eine ihnen vertraute Person sollte in der Silvesternacht im Stall sein. Auch Tiere in der Natur, etwa Vögel, leiden unter dem nächtlichen Lärm. Daher kein Feuerwerk in Parks und in der Nähe von Bäumen und Gebüsch zünden.
  • Auto vor Schäden schützen. Fahrzeuge am besten in einer Garage oder auf einem ruhigen Privatparkplatz abstellen und am Neujahrstag kontrollieren: Sind Böller im Radkasten oder im Auspuffrohr gezündet worden? Schäden mit Fotos dokumentieren, bei der Polizei anzeigen und der Versicherung melden. Für Brand- und Explosionsschäden kommt meist die Teilkaskoversicherung auf.

Was tun bei Verletzungen durch Böller?

Bei kleineren Verbrennungen rät das Deutsche Rote Kreuz, die betroffene Stelle zu kühlen. Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, da sonst eine Unterkühlung droht. Bei Handverletzungen die Wunde umgehend steril abdecken, bei Augenverletzungen beide Augen verbinden, damit sich das verletzte Auge nicht bewegt. Dann einen Krankenwagen rufen oder eine Notaufnahme aufsuchen.

Böllerverbot auf Sylt und in Teilen von Lübeck, Hamburg, Hannover und Wismar

Wegen der erhöhten Brand- und Verletzungsgefahr untersagen viele Städte und Gemeinden im Norden das Abbrennen von Feuerwerk. Ein striktes Verbot gilt traditionell auf vielen Nordseeinseln, unter anderem auf Sylt, Amrum, in Teilen von Föhr sowie in St. Peter-Ording. Auch in der Lübecker Altstadt sowie rund um die Hamburger Binnenalster und auf dem Rathausmarkt darf kein Feuerwerk gezündet werden.

In mehreren Innenstädten in Niedersachsen gelten ebenfalls Verbote, etwa in Hannover, Lüneburg, Hameln, Göttingen und Celle. Einige Städte haben Verbotszonen ausgewiesen. An der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns gilt ein Böllerverbot auf Hiddensee und in Teilen von Wismar.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Hamburg Journal | 28.12.2024 | 19:30 Uhr