Frau mit Halstuch am Strand, hält einen Becher Tee in der Hand.

Mecklenburg-Vorpommern Krank im Urlaub: Was tun?

Stand: 15.07.2024 13:13 Uhr

Das ist zu Krankmeldung, Krankschreibung und Urlaubstagen zu beachten.

Wird man im Urlaub krank, ist das nicht nur ärgerlich, sondern es gibt auch einiges zu beachten. Wann muss ich mich krankmelden? Wird mein Urlaub gutgeschrieben? Im Ausland ergeben sich zudem oft Probleme. Wie finde ich einen Arzt? Was muss ich vorlegen, um behandelt zu werden? Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wer im Urlaub krank wird, sollte sich krankschreiben lassen. Besonders wenn die Dauer der Krankheit die Urlaubszeit überschreitet, ist das sinnvoll. Grundsätzlich schließen sich Urlaub und Arbeitsunfähigkeit gegenseitig aus. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 9) nicht zu den Urlaubstagen, sondern es gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erkrankte müssen sich bei einem Arzt ein Attest als Nachweis für eine Arbeitsunfähigkeit besorgen. Außerdem sollten sie schnellstmöglich den Arbeitgeber telefonisch oder per E-Mail darüber informieren, dass sie erkrankt sind, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird und wo sie sich aufhalten.

Reisende im Ausland, die gesetzlich versichert sind, sollten sich am besten vorab informieren, welche Vertragsärzte oder -krankenhäuser bei einer Erkrankung im Urlaubsland zur Versorgung berechtigt sind. Nur dann bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bietet Informationen zu allen EU-Länder und anderen Staaten, mit denen Abkommen bestehen, um sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort behandeln zu lassen. Außerdem sollten Erkrankte sich auch mit ihrer Krankenversicherung in Deutschland und ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und nachfragen, was es zu beachten gibt.

Die Krankmeldung muss ab dem ersten Krankheitstag erfolgen. Der Arbeitgeber sollte umgehend per E-Mail oder telefonisch informiert werden. Am besten gleich einen Arzt aufsuchen und sich ein Attest ab dem ersten Krankheitstag ausstellen lassen. Mit der neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss man das Attest nicht mehr selbst an den Arbeitgeber übermitteln, sondern ihn nur noch über die Krankschreibung informieren, da die Übermittlung digital erfolgt. Das Verfahren gilt allerdings nicht für Krankschreibungen im Ausland. Hier muss man dem Arbeitgeber das Attest zusenden und das innerhalb von vier Kalendertagen. Neben dem Arbeitgeber sollte auch die Krankenkasse so schnell wie möglich über die Krankschreibung, voraussichtliche Dauer der Erkrankung und die Adresse des Aufenthaltsortes informiert werden.

Ja, der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Durch Krankheit verlorene Urlaubstage können später nachgeholt werden. Allerdings dürfen sie nicht einfach an den ursprünglich gewährten Urlaub angehängt werden, sondern müssen zunächst vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Ja, auch wenn man krankgeschrieben ist, darf man grundsätzlich eine Reise antreten. Aber nur, wenn die Genesung nicht gefährdet wird. Es könnte auch sein, dass die Reise dazu beiträgt, dass man schneller wieder gesund wird. Damit keine Missverständnisse entstehen, sollte man am besten mit dem Arbeitgeber über die Urlaubspläne sprechen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, sich ärztlich bescheinigen zu lassen, dass die Genesung durch die Reise nicht gefährdet wird. Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und Krankengeld erhält, muss seine Krankenkasse vor Reiseantritt informieren.

Anders als an normalen Arbeitstagen gibt es im Urlaub nicht die Möglichkeit, für die Betreuung eines kranken Kindes bezahlte freie Tage zu bekommen. Einen Anspruch auf die verlorenen Urlaubstage haben berufstätige Eltern nicht.

Das hängt vom jeweiligen Land ab. Empfehlenswert ist es, sich bereits vor der Reise darüber zu informieren, damit der Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bietet Informationen zu allen EU-Länder und anderen Staaten, mit denen Abkommen bestehen, um sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort behandeln zu lassen.

Im EU-Ausland und in einigen Nicht-EU-Ländern sichert die Europäische Krankenversicherungskarte eine notwendige Behandlung ab. Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. In einigen Ländern sind spezielle Urlaubskrankenscheine nötig. Ob das der Fall ist, lässt sich den länderspezifischen Merkblättern der DVKA entnehmen.

Eine gute Reiseplanung hilft, um im Ernstfall das Schlimmste zu verhindern. Nützlich sind grobe Kenntnisse der Gesundheitsversorgung im Urlaubsland. Auf jeden Fall sollten Reisende die jeweilige Notrufnummer kennen. Besonders einfach ist das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Hier funktioniert immer die 112 aus dem Fest- und Mobilfunknetz und ist kostenlos.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zum Teil die Kosten für die Behandlung im EU-Ausland, allerdings nur dann, wenn der Arzt eine Zulassung für das gesetzliche Versicherungssystem des Landes hat. Darauf muss man bei der Auswahl achten. In anderen Ländern, etwa in Thailand oder den USA, gilt das nicht. Für diese Länder ist eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Wer keine hat, muss die Kosten selbst tragen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unabhängig vom Ziel sinnvoll und empfehlenswert, denn nicht alle Behandlungskosten werden von der heimischen Krankenversicherung übernommen. Zu einem großen Problem können Kosten für den Rücktransport werden, die im Ernstfall anfallen. Diese Kosten, die in den fünfstelligen Bereich gehen können, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht.

"Wer häufiger ins Ausland fährt, sollte eine dauerhafte Auslandsreisekrankenversicherung abschließen", rät Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die gibt es schon für 10 Euro im Jahr". Wichtig ist, dass die Versicherung auch den Rücktransport abdeckt. "Dort sollte stehen, dass die Kosten auch dann übernommen werden, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und nicht nur notwendig ist", so Kranich.

Ja, aber das Problem ist, dass es sich dabei oft um Privatärzte handelt und der Patient dann auf den Kosten der Behandlung sitzen bleibt, wenn er keine Zusatzversicherung fürs Ausland hat.

Ja, aber man sollte unbedingt eine seriöse, als solche gekennzeichnete Apotheke aufsuchen, denn in einigen Ländern werden auch gefälschte Produkte verkauft. Wichtig ist auch, sich den generischen Namen und nicht den Markennamen der Arznei zu merken. Er bezeichnet den Wirkstoff, also zum Beispiel Ibuprofen oder Penicillin, und wird auch im Ausland verstanden.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Hallo Niedersachsen | 04.01.2023 | 19:30 Uhr