Mecklenburg-Vorpommern Polizei durfte "Wegtrage-Gebühr" bei Anti-AfD-Demo erheben
Wer während einer Demonstration von der Polizei weggetragen werden muss, darf dafür durchaus zur Kasse gebeten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Klage einer Demonstrantin zurückgewiesen, die sich gegen eine polizeiliche "Wegtrage-Gebühr" gewehrt hatte. Die Gebühr in Höhe von 92 Euro ist nach dem Gerichtsurteil nicht zu beanstanden. Die genaue Urteilsbegründung steht noch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der vom Polizeipräsidium Neubrandenburg erstellte Gebührenbescheid sehe 46 Euro je angefangener Stunde und pro Polizist vor, so ein Gerichtssprecher. Die Klägerin sei von zwei Beamten weggetragen worden, woraus sich der Betrag von 92 Euro ergebe, der auch gezahlt worden sei.
Fünf Minuten reichen für einen Stundensatz
Die Proteste, an der die Frau im Mai 2021 teilnahm, richteten sich gegen einen AfD-Landesparteitag in Kemnitz (Landkreis Vorpommer-Greifswald). Von Klägerseite war moniert worden, dass es nicht sein könne, dass die Polizei für eine Handlung von "unter fünf Minuten" so viel Geld verlange. Wenn nach dem Verwaltungskostengesetz je angefangene Stunden die Gebühr anfalle, dann reichten auch fünf Minuten innerhalb der ersten Stunde aus, um den vollen Gebührensatz für die erste Stunde ansetzen zu können, betonte der Gerichtssprecher.
"Wegtrage-Gebühr" nach Aufforderung fällig
Wenn Demonstranten sitzend eine Straße blockieren, wird dies häufig von der Polizei nach gewisser Zeit beendet, indem sie die Protestierenden wegträgt, falls diese trotz Aufforderung nicht aufstehen. Die Kosten dafür werden den Demonstranten in Rechnung gestellt.
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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 11.11.2024 | 19:00 Uhr