Auf einem Tisch steht ein Gesetzbuch mit dem Titel: "Verwaltungsgerichtsordnung".

Niedersachsen Nach OVG-Urteil: Stade will Bebauungsplan für Surfpark anpassen

Stand: 04.10.2024 11:37 Uhr

Die Stadt Stade hat angekündigt, den vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärten Bebauungsplan für den Surfpark in Stade anzupassen. Einen neuen Plan will sie zeitnah vorstellen.

Man unterstütze die Pläne der Investoren weiterhin, denn ein Surfpark hätte Strahlkraft für Touristen und junge Menschen, sagte Bürgermeister Sönke Hartlef (CDU). Sobald die schriftliche Begründung des Gerichts vorliege, wolle man den Bebauungsplan anpassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte den derzeitigen Plan am Mittwoch für unwirksam erklärt. Dieser sei nicht an die Ziele des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 des Landkreises Stade angepasst worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Darüber hinaus habe die Stadt die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild falsch eingeschätzt - so wurde beispielsweise darauf verzichtet, Hecken um das Gelände herum einzuplanen.

BUND: Urteil schützt vor weiterer Versiegelung der Landschaft

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen (BUND) begrüßt derweil das Urteil des OVG. Es diene dem Schutz der Landschaft vor weiterer Versiegelung, auch wenn das Gericht seine Entscheidung nicht primär mit dem Natur- und Artenschutz begründet habe, so Landesgeschäftsführerin Dr. Tonja Mannstedt. Für Heiner Baumgarten, Kreisvorsitzender des BUND, zählt vor allem, dass der gerichtlich verhängte Baustopp vorerst weiter bestehen bleibt. Ein Gewerbe- und Surfpark würde in der freien Kulturlandschaft einen Fremdkörper darstellen und das Landschaftsbild nachhaltig schädigen, sagte Baumgarten.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Hallo Niedersachsen | 02.10.2024 | 19:30 Uhr